• Bad Grund (Harz) (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Öffentliche Wasserversorgung

Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung

Beschreibung

Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.

Ansprechpartner

Samtgemeinde Bad Grund - SGW - Samtgemeindewerke

Adresse

Hausanschrift

An der Mühlenwiese 1

37539 Bad Grund (Harz)

Hausanschrift

An der Mühlenwiese 1

37539 Bad Grund (Harz)

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 und 14:30 - 16:00 Di: 09:00 - 12:00 Mi: 09:00 - 12:00 Do: 09:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30 Fr: 09:00 - 12:00

Version

Technisch erstellt am 08.07.2010

Technisch geändert am 05.03.2020

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitsgemeinde Bad Grund

Adresse

Hausanschrift

Elisabethstr. 1

37539 Windhausen

Bankverbindung

Gemeindekasse Bad Grund

Empfänger: Gemeindekasse Bad Grund

IBAN: DE94 2636 1299 0004 4903 00

BIC: GENODEF1GOH

Bankinstitut: Volksbank Oberharz Bad Grund

Version

Technisch erstellt am 15.03.2016

Technisch geändert am 07.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 06.12.2012

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Kosten für Trinkwasser, Trinkwassergebühr

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024