Tierseuche Anzeige
Beschreibung
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Hinweise für Verden: Tierseuchenbekämpfung
Anzeigepflicht für Tierkrankheiten
In der Bundesrepublik Deutschland besteht für bestimmte Tierkrankheiten aufgrund ihrer hohen Ausbreitungs- und Ansteckungsgefahr oder der durch sie verursachten hohen wirtschaftlichen Schäden oder der von ihnen für die menschliche Gesundheit ausgehenden Gefahren eine Anzeigepflicht.
Das Auftreten oder der Verdacht des Auftretens dieser Krankheiten im Landkreis Verden ist unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind Personen, die die Tiere betreuen (Tierhalter) oder beruflich oder in der Freizeit mit Tieren umgehen (z. B. Tierärzte, Schäfer, Imker, Jäger, Besamungstechniker, Tiertransporteure).
Amtstierärztliche Untersuchungen
Im Falle eines Seuchenverdachts ergreift der Amtstierarzt die erforderlichen Maßnahmen. Die verdächtigen oder erkrankten Tiere und Tierbestände werden amtstierärztlich untersucht. Nach der amtlichen Feststellung des Verdachts oder des Ausbruchs einer Tierseuche werden die vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen organisiert und durchgeführt.
Anzeigepflichtige Tierseuchen
Zu den bedeutsamsten anzeigepflichtigen Tierseuchen in Deutschland zählen:
- Afrikanische Schweinepest
- Amerikanische Faulbrut der Bienen
- Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease bzw. ND)
- Aujeszkysche Krankheit (AK)
- Blauzungenkrankheit
- Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1)
- Europäische Schweinepest (ESP)
- Infektiöse Anämie der Einhufer
- Klassische Geflügelpest (Vogelgrippe)
- Lumpy Skin-Krankheit
- Maul- und Klauenseuche (MKS)
- Paratuberkulose
- Salmonellose beim Rind
- Tollwut
- Tuberkulose
- Westnilfieber
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die entsprechenden Links. Umfassende Informationen zu den Themen Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung finden Sie auch auf den nachstehenden Internetseiten.
Niedersächsische Tierseuchenkasse
Informationen zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse können Sie hier abrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
Folgende Angaben sind bei einer Anzeige hilfreich:
- Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
- Art, Anzahl und Standort der Tiere
- Besitzer der Tiere
- Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
- Wurden Tiere gekauft oder verkauft?
Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern, z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen.
Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.
Fristen
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.
Weitere Informationen
Hinweise für Verden: Tierseuchenbekämpfung
- Friedrich-Loeffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Leitfaden: Biosicherheit in Rinderhaltungen
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Niedersächsische Tierseuchenkasse
- Vetline.de
- Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV)
- Tierseucheninfo des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Zweckvereinbarung zwischen den Landkreisen Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade und Verden über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Tierseuchen im Krisenfall nach § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (N
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Niedersächsiches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Tierseuche Anzeige