Schutz vor Tierseuchen

    Tierseuche Anzeige

    Beschreibung

    Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

    Hinweise für Verden: Tierseuchenbekämpfung

    Allgemeine Informationen

    Anzeigepflicht für Tierkrankheiten
    In der Bundesrepublik Deutschland besteht für bestimmte Tierkrankheiten aufgrund ihrer hohen Ausbreitungs- und Ansteckungsgefahr oder der durch sie verursachten hohen wirtschaftlichen Schäden oder der von ihnen für die menschliche Gesundheit ausgehenden Gefahren eine Anzeigepflicht.

    Das Auftreten oder der Verdacht des Auftretens dieser Krankheiten im Landkreis Verden ist unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind Personen, die die Tiere betreuen (Tierhalter) oder beruflich oder in der Freizeit mit Tieren umgehen (z. B. Tierärzte, Schäfer, Imker, Jäger, Besamungstechniker, Tiertransporteure).

    Amtstierärztliche Untersuchungen
    Im Falle eines Seuchenverdachts ergreift der Amtstierarzt die erforderlichen Maßnahmen. Die verdächtigen oder erkrankten Tiere und Tierbestände werden amtstierärztlich untersucht. Nach der amtlichen Feststellung des Verdachts oder des Ausbruchs einer Tierseuche werden die vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen organisiert und durchgeführt.

    Anzeigepflichtige Tierseuchen
    Zu den bedeutsamsten anzeigepflichtigen Tierseuchen in Deutschland zählen:

    Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die entsprechenden Links. Umfassende Informationen zu den Themen Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung finden Sie auch auf den nachstehenden Internetseiten.

    Niedersächsische Tierseuchenkasse
    Informationen zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse können Sie hier abrufen.



    Allgemeine Informationen

    Anzeigepflicht für Tierkrankheiten
    In der Bundesrepublik Deutschland besteht für bestimmte Tierkrankheiten aufgrund ihrer hohen Ausbreitungs- und Ansteckungsgefahr oder der durch sie verursachten hohen wirtschaftlichen Schäden oder der von ihnen für die menschliche Gesundheit ausgehenden Gefahren eine Anzeigepflicht.

    Das Auftreten oder der Verdacht des Auftretens dieser Krankheiten im Landkreis Verden ist unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind Personen, die die Tiere betreuen (Tierhalter) oder beruflich oder in der Freizeit mit Tieren umgehen (z. B. Tierärzte, Schäfer, Imker, Jäger, Besamungstechniker, Tiertransporteure).

    Amtstierärztliche Untersuchungen
    Im Falle eines Seuchenverdachts ergreift der Amtstierarzt die erforderlichen Maßnahmen. Die verdächtigen oder erkrankten Tiere und Tierbestände werden amtstierärztlich untersucht. Nach der amtlichen Feststellung des Verdachts oder des Ausbruchs einer Tierseuche werden die vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen organisiert und durchgeführt.

    Anzeigepflichtige Tierseuchen
    Zu den bedeutsamsten anzeigepflichtigen Tierseuchen in Deutschland zählen:

    Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die entsprechenden Links. Umfassende Informationen zu den Themen Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung finden Sie auch auf den nachstehenden Internetseiten.

    Niedersächsische Tierseuchenkasse
    Informationen zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse können Sie hier abrufen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    FD Veterinärdienst und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindhooper Straße 67

    27283 Verden (Aller)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 15-770

    Fax: 04231 15-773

    E-Mail: veterinaerdienst@landkreis-verden.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Folgende Angaben sind bei einer Anzeige hilfreich:

    • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
    • Art, Anzahl und Standort der Tiere
    • Besitzer der Tiere
    • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
    • Wurden Tiere gekauft oder verkauft?

    Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern, z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen.

    Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.

    Fristen

    Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Verden: Tierseuchenbekämpfung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Tierseuche Anzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)