Tierseuche Anzeige
Beschreibung
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Hinweise für Braunschweig: Anzeigepflichtige Tierseuchen (IES:Braunschweig)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Braunschweig - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Beschreibung
Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind Überwachungstätigkeiten nach dem Tierseuchenrecht einschließlich der Bekämpfung von Tierseuchen nach dem Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht sowie nach dem Lebensmittel- und Fleischhygienerecht. Durch die Tätigkeit dieser Abteilung sollen Tierbestände sowie die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.
Adresse
Postanschrift
Richard-Wagner-Straße 1
38106 Braunschweig
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alken
Frau Guth
Internet
Braunschweig - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Beschreibung
Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind Überwachungstätigkeiten nach dem Tierseuchenrecht einschließlich der Bekämpfung von Tierseuchen nach dem Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht sowie nach dem Lebensmittel- und Fleischhygienerecht. Durch die Tätigkeit dieser Abteilung sollen Tierbestände sowie die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen
Kontakt
Fax: 0531 4705822
Telefon Festnetz: 0531 4705904
E-Mail: verbraucherschutz@braunschweig.de
E-Mail: veterinaerwesen@braunschweig.de
Kontaktperson
Frau Alken
Frau Guth
Internet
Braunschweig - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Beschreibung
Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind Überwachungstätigkeiten nach dem Tierseuchenrecht einschließlich der Bekämpfung von Tierseuchen nach dem Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht sowie nach dem Lebensmittel- und Fleischhygienerecht. Durch die Tätigkeit dieser Abteilung sollen Tierbestände sowie die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen
Kontakt
Fax: 0531 4705822
Telefon Festnetz: 0531 4705904
E-Mail: verbraucherschutz@braunschweig.de
E-Mail: veterinaerwesen@braunschweig.de
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Frau Alken
Frau Guth
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Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind Überwachungstätigkeiten nach dem Tierseuchenrecht einschließlich der Bekämpfung von Tierseuchen nach dem Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht sowie nach dem Lebensmittel- und Fleischhygienerecht. Durch die Tätigkeit dieser Abteilung sollen Tierbestände sowie die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.
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* Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen
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Braunschweig - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind Überwachungstätigkeiten nach dem Tierseuchenrecht einschließlich der Bekämpfung von Tierseuchen nach dem Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht sowie nach dem Lebensmittel- und Fleischhygienerecht. Durch die Tätigkeit dieser Abteilung sollen Tierbestände sowie die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.
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* Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen
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Frau Guth
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erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
Folgende Angaben sind bei einer Anzeige hilfreich:
- Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
- Art, Anzahl und Standort der Tiere
- Besitzer der Tiere
- Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
- Wurden Tiere gekauft oder verkauft?
Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern, z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen.
Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.
Fristen
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Tierseuche Anzeige