Tierschutz
Beschreibung
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Hinweise für Stade: Tierschutz
Qualzucht
In Europa und so auch in Deutschland ist die Zucht von Hunden, aber auch aller anderen Tiere mit sog. „Qualzuchtmerkmalen“ verboten: In Europa durch das Europaabkommen wie auch seit 1986 - also seit über 30 Jahren – gilt im deutschen Tierschutzgesetz der sogenannte Qualzuchtparagraf, § 11b. Darüber hinaus gibt es seit 1999 zur Konkretisierung / besseren Auslegung des Paragrafen ein Gutachten zur Qualzucht, das vom Bund herausgegeben wurde. Leider sind sich viele Käufer nicht bewusst, welche Tierrassen schwerwiegende, erbliche Defekte haben und kaufen solche Tiere insbesondere Hunde, Katzen und Kaninchen immer noch. Aus diesem Grund wurde von der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten Baden-Württemberg die Aufklärungskampagne „Frei Schnauze – Erkenne Qualzucht“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aufklärungskampagne wurde unter anderem ein Aufklärungsfilm gedreht, den Sie hier finden können.
Die Internetsteite der Aufklärungskampagne finden Sie hier.
Qualzucht
In Europa und so auch in Deutschland ist die Zucht von Hunden, aber auch aller anderen Tiere mit sog. "Qualzuchtmerkmalen" verboten: In Europa durch das Europaabkommen wie auch seit 1986 - also seit über 30 Jahren - gilt im deutschen Tierschutzgesetz der sogenannte Qualzuchtparagraf, § 11b. Darüber hinaus gibt es seit 1999 zur Konkretisierung / besseren Auslegung des Paragrafen ein Gutachten zur Qualzucht, das vom Bund herausgegeben wurde. Leider sind sich viele Käufer nicht bewusst, welche Tierrassen schwerwiegende, erbliche Defekte haben und kaufen solche Tiere insbesondere Hunde, Katzen und Kaninchen immer noch. Aus diesem Grund wurde von der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten Baden-Württemberg die Aufklärungskampagne "Frei Schnauze - Erkenne Qualzucht" ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aufklärungskampagne wurde unter anderem ein Aufklärungsfilm gedreht, den Sie hier finden können.
Die Internetsteite der Aufklärungskampagne finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser.
Ansprechpartner
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Tierschutzgesetz, Tierzucht, Tierhalter