Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

    Tierschutz

    Beschreibung

    Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.

    Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.

    Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

    Hinweise für Stade: Tierschutz

    Allgemeine Informationen

    Qualzucht

    In Europa und so auch in Deutschland ist die Zucht von Hunden, aber auch aller anderen Tiere mit sog. „Qualzuchtmerkmalen“ verboten: In Europa durch das Europaabkommen wie auch seit 1986 - also seit über 30 Jahren – gilt im deutschen Tierschutzgesetz der sogenannte Qualzuchtparagraf, § 11b. Darüber hinaus gibt es seit 1999 zur Konkretisierung / besseren Auslegung des Paragrafen ein Gutachten zur Qualzucht, das vom Bund herausgegeben wurde. Leider sind sich viele Käufer nicht bewusst, welche Tierrassen schwerwiegende, erbliche Defekte haben und kaufen solche Tiere insbesondere Hunde, Katzen und Kaninchen immer noch. Aus diesem Grund wurde von der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten Baden-Württemberg die Aufklärungskampagne „Frei Schnauze – Erkenne Qualzucht“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aufklärungskampagne wurde unter anderem ein Aufklärungsfilm gedreht, den Sie hier finden können. 

    Die Internetsteite der Aufklärungskampagne finden Sie hier



    Allgemeine Informationen

    Qualzucht

    In Europa und so auch in Deutschland ist die Zucht von Hunden, aber auch aller anderen Tiere mit sog. "Qualzuchtmerkmalen" verboten: In Europa durch das Europaabkommen wie auch seit 1986 - also seit über 30 Jahren - gilt im deutschen Tierschutzgesetz der sogenannte Qualzuchtparagraf, § 11b. Darüber hinaus gibt es seit 1999 zur Konkretisierung / besseren Auslegung des Paragrafen ein Gutachten zur Qualzucht, das vom Bund herausgegeben wurde. Leider sind sich viele Käufer nicht bewusst, welche Tierrassen schwerwiegende, erbliche Defekte haben und kaufen solche Tiere insbesondere Hunde, Katzen und Kaninchen immer noch. Aus diesem Grund wurde von der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten Baden-Württemberg die Aufklärungskampagne "Frei Schnauze - Erkenne Qualzucht" ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aufklärungskampagne wurde unter anderem ein Aufklärungsfilm gedreht, den Sie hier finden können.

    Die Internetsteite der Aufklärungskampagne finden Sie hier.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser.

    Ansprechpartner

    Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 2

    21682 Stade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-3931

    Fax: 04141 12-3913

    E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-stade.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Tierschutzgesetz, Tierzucht, Tierhalter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)