Tierschutz
Beschreibung
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Hinweise für Nienburg (Weser): Tierschutz
Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sorgt für die Erfüllung der besonderen Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere. Grundlage hierfür ist das Tierschutzgesetz.
Er überwacht insbesondere den Tierhandel, die Tiertransporte, die Tierhaltungen (insbesondere der Nutztierhaltung, aber auch Halter von Hunden, Katzen und sonstigen Heimtieren), Zoofachhandlungen und Versuchstiereinrichtungen.
Der Fachbereich wird zunächst tätig bei angezeigten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Hier werden die Haltungsbedingungen sowie der Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden vom Fachbereich verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dies können z.B. Auflagen zur Verbesserung der gegebenen Bedingungen, die Forderung nach einem Sachkundenachweis des Tierhalters bis zur vorübergehenden oder endgültigen Wegnahme der betroffenen Tiere sein.
Sollte Ihnen eine tierschutzwidrige Tierhaltung bekannt sein, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Auf Wunsch wird jeder Hinweis anonym behandelt.
Zum Schutz der Tiere ist die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die mit Tieren in Zusammenhang stehen, erlaubnispflichtig. Diese Betriebe werden von den Tierärzten des Veterinäramtes ebenso wie Nutztierhaltungen (z.B. Rinder, Schafe, Pferde, Schweine) regelmäßig kontrolliert.
Anschriften der Tierheime im Landkreis Nienburg/Weser:
Tierschutz Nienburg
"Drakenburger Heide" e.V.
Tierheim Nienburg-Drakenburg
Auf der Heide 1
31623 Drakenburg
Tel. (05024) 8433
www.tierheim-drakenburg.de
Tierschutzverein Nienburg und Umgebung e. V.
Tierheim Schessinghausen
Schessinghäuser Weg 121
31582 Nienburg/Weser
Anfahrt über Husum - Schessinghausen
Tel. (05027) 724
www.tierschutz-nienburg.de
© Dr. Karim Montasser
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser.
Ansprechpartner
18 FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dr. Schmitt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Nienburg (Weser): Tierschutz
- Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten
- Tiergehege / Volierenhaltung
- Handreichung zur Umsetzung des Aktionsplans Kupierverzicht
- Tierseuche Anzeige
- Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT)
- Tierschutzgesetz
- Einfuhr bestimmter Hunderassen ins Bundesgebiet
- Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises Tiertransporteure gemäß § 13 Tierschutztransportverordnung
- Europäische Kommission / Tierschutz
- Antrag Sittichzuchtgenehmigung
- Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden
- Maßnahmentabelle zur Hilfestellung bei der Umsetzung der Rechtsanforderungen bezüglich des Schwanzkupierens
- FAQ - Merkblatt - Erlaubnis § 11 TierSchG
- Merkblatt - Hundehaltung
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Herstellung, Zulassung, Abgabe und Einfuhr von Tierarzneimitteln: Informationserteilung
- Merkblatt Witterungsschutz Pferdehaltung im Freien
- Tierschutzdienst des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Leitlinien für Pferdehalter vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)Leitlinien Pferdehaltung
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Sachkunde gemäß § 4 Abs. 2 der Tierschutz- Schlachtverordnung
- Fleisch- und Wildfleischhygiene
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Tierzucht, Tierhalter, Tierschutzgesetz