Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

    Tierschutz

    Beschreibung

    Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.

    Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.

    Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Tierschutz

    Allgemeine Informationen

    Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sorgt für die Erfüllung der besonderen Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere. Grundlage hierfür ist das Tierschutzgesetz.
    Er überwacht insbesondere den Tierhandel, die Tiertransporte, die Tierhaltungen (insbesondere der Nutztierhaltung, aber auch Halter von Hunden, Katzen und sonstigen Heimtieren), Zoofachhandlungen und Versuchstiereinrichtungen.
    Der Fachbereich wird zunächst tätig bei angezeigten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Hier werden die Haltungsbedingungen sowie der Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden vom Fachbereich verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dies können z.B. Auflagen zur Verbesserung der gegebenen Bedingungen, die Forderung nach einem Sachkundenachweis des Tierhalters bis zur vorübergehenden oder endgültigen Wegnahme der betroffenen Tiere sein.
    Sollte Ihnen eine tierschutzwidrige Tierhaltung bekannt sein, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Auf Wunsch wird jeder Hinweis anonym behandelt.
    Zum Schutz der Tiere ist die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die mit Tieren in Zusammenhang stehen, erlaubnispflichtig. Diese Betriebe werden von den Tierärzten des Veterinäramtes ebenso wie Nutztierhaltungen (z.B. Rinder, Schafe, Pferde, Schweine) regelmäßig kontrolliert.

    Anschriften der Tierheime im Landkreis Nienburg/Weser:

    Tierschutz Nienburg
    "Drakenburger Heide" e.V.
    Tierheim Nienburg-Drakenburg
    Auf der Heide 1
    31623 Drakenburg
    Tel. (05024) 8433
    www.tierheim-drakenburg.de

    Tierschutzverein Nienburg und Umgebung e. V.
    Tierheim Schessinghausen
    Schessinghäuser Weg 121
    31582 Nienburg/Weser
    Anfahrt über Husum - Schessinghausen
    Tel. (05027) 724
    www.tierschutz-nienburg.de

    © Dr. Karim Montasser



    Allgemeine Informationen

    Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sorgt für die Erfüllung der besonderen Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere. Grundlage hierfür ist das Tierschutzgesetz.
    Er überwacht insbesondere den Tierhandel, die Tiertransporte, die Tierhaltungen (insbesondere der Nutztierhaltung, aber auch Halter von Hunden, Katzen und sonstigen Heimtieren), Zoofachhandlungen und Versuchstiereinrichtungen.
    Der Fachbereich wird zunächst tätig bei angezeigten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Hier werden die Haltungsbedingungen sowie der Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden vom Fachbereich verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dies können z.B. Auflagen zur Verbesserung der gegebenen Bedingungen, die Forderung nach einem Sachkundenachweis des Tierhalters bis zur vorübergehenden oder endgültigen Wegnahme der betroffenen Tiere sein.
    Sollte Ihnen eine tierschutzwidrige Tierhaltung bekannt sein, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Auf Wunsch wird jeder Hinweis anonym behandelt.
    Zum Schutz der Tiere ist die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die mit Tieren in Zusammenhang stehen, erlaubnispflichtig. Diese Betriebe werden von den Tierärzten des Veterinäramtes ebenso wie Nutztierhaltungen (z.B. Rinder, Schafe, Pferde, Schweine) regelmäßig kontrolliert.

    Anschriften der Tierheime im Landkreis Nienburg/Weser:

    Tierschutz Nienburg
    "Drakenburger Heide" e.V.
    Tierheim Nienburg-Drakenburg
    Auf der Heide 1
    31623 Drakenburg
    Tel. (05024) 8433
    www.tierheim-drakenburg.de

    Tierschutzverein Nienburg und Umgebung e. V.
    Tierheim Schessinghausen
    Schessinghäuser Weg 121
    31582 Nienburg/Weser
    Anfahrt über Husum - Schessinghausen
    Tel. (05027) 724
    www.tierschutz-nienburg.de

    © Dr. Karim Montasser



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser.

    Ansprechpartner

    18 FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Amalie-Thomas-Platz 2

    31582 Nienburg (Weser)

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 967-113

    Fax: 05021 967-431

    E-Mail: vetamt@kreis-ni.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nienburg (Weser): Tierschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Tierschutzgesetz, Tierzucht, Tierhalter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)