Tiergehege Anzeige
Beschreibung
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige.
Keiner Anzeige bedürfen
- Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten und in denen keine Tiere der besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehalten werden,
- Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als einen Monat aufgestellt werden,
- Anlagen für höchstens zwei Greifvögel, wenn die Vögel zum Zwecke der Beizjagd gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist,
- Netzgehege, in denen Zucht- oder Speisefische gehalten werden.
- Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Begriffsbestimmungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Hinweise für Delmenhorst: Tiergehege: Anzeige
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtgrün und Naturschutz
Beschreibung
Im Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz werden sämtliche Angelegenheiten rund um das Grün im Stadtgebiet bearbeitet.
Der Bereich Stadtgrün ist zuständig für die städtischen Grünflächen und Außenanlagen. Dazu gehören Grünanlagen, Spielplätze, Sportanlagen, Mahnmale, Bäume, Sträucher und Pflanzflächen an Straßen, Wälder sowie Außenanlagen von Kindergärten, Schulen, Jugendhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Außerdem kümmert sich der Bereich um die Instandhaltung, Reparatur und regelmäßige Pflege der Anlagen. Die Pflegeaufgaben umfassen dabei zum Beispiel Rasenmähen, Strauch- und Baumschnitt, Schmuckpflanzungen, Reparaturen von und an Bänken, Schildern, Zäunen oder Wegen, Beseitigung von Müll und Vandalismusschäden, Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch Baum- und Spielplatzkontrollen, Reinigung von Sandflächen, Reparatur und Ersatz von Spielgeräten und einiges mehr.
Müssen ganze Anlagen oder große Bestandteile erneuert werden, übernimmt der Bereich Stadtgrün die Planungsleistungen bis hin zur Bauleitung und Abrechnung. Reichen die eigenen Kapazitäten nicht aus, werden dazu auch Landschaftsarchitekturbüros beauftragt. Zu den Aufgaben gehören weiterhin die Auswahl und das Aufstellen von Weihnachtsbäumen, die Genehmigung von Veranstaltungen auf Grünflächen, die Organisation von Kränzen und vieles mehr.
Der Bereich Naturschutz nimmt als Untere Naturschutz- und Untere Waldbehörde die der Stadt Delmenhorst gesetzlich übertragenen Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege wahr. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung, Pflege und Entwicklung bestehender Schutzgebiete und geschützter Landschaftsbestandteile sowie der Baum- und Artenschutz. Konkret beinhaltet dies zum Beispiel die Erteilung von Ausnahmen nach der Baumschutzsatzung und dem Artenschutz, die Erstellung von Bescheinigungen für die Vermarktung geschützter Tiere und Pflanzen, der Einsatz für die Belange des Landschafts- und Naturschutzes im Rahmen von Planungs- und Baugenehmigungsverfahren, Unterschutzstellung von für den Naturschutz wertvollen Flächen, Unterstützung und Beratung bei der Biotoppflege beispielsweise bei Wallhecken.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: stadtgruen@delmenhorst.de
Formulare
Informationen zur Anzeigepflicht von Tiergehegen nach § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
Stichwörter
Gartenamt, Grünflächenamt
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinsichtlich der Anträge ist möglichst im Vorfeld mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und ggf. sind die entsprechenden Vordrucke anzufordern.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fristen
Anzeigefrist: 1 Monat (Mindestanzeigefrist vor der Errichtung, der Erweiterung, wesentlichen Änderungen bzw. vor der Inbetriebnahme des Tiergeheges)
Anzeigefrist: 1 Monat (Mindestanzeigefrist vor der Errichtung, der Erweiterung, wesentlichen Änderungen bzw. vor der Inbetriebnahme des Tiergeheges)
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.18. an.
Hinweise (Besonderheiten)
Durch die Einholung der Anzeige sind andere Genehmigungen nicht erfasst, vielmehr muss gesondert eine veterinär- und baurechtliche Genehmigung eingeholt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 24.09.2015
Stichwörter
Wildpark, Bundesnaturschutzgesetz, Tiergehege Anzeige