Tiergehege Errichtung Anzeige Entgegennahme

    Tiergehege Anzeige

    Beschreibung

    Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige.

    Keiner Anzeige bedürfen

    • Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten und in denen keine Tiere der besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehalten werden,
    • Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als einen Monat aufgestellt werden,
    • Anlagen für höchstens zwei Greifvögel, wenn die Vögel zum Zwecke der Beizjagd gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist,
    • Netzgehege, in denen Zucht- oder Speisefische gehalten werden.

    Hinweise für Helmstedt: Tiergehege Anzeige

    Allgemeine Informationen

    Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige.

    Keiner Anzeige bedürfen

    • Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten und in denen keine Tiere der besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehalten werden,
    • Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als einen Monat aufgestellt werden,
    • Anlagen für höchstens zwei Greifvögel, wenn die Vögel zum Zwecke der Beizjagd gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist,
    • Netzgehege, in denen Zucht- oder Speisefische gehalten werden.

    Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

    Begriffsbestimmungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    16.3 - Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Charlotte-von-Veltheim-Weg 5

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-2530

    Fax: +49 5351 121-2608

    E-Mail: naturschutzbehoerde@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Anzeige über die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung bzw. den Betrieb eines Tiergeheges nach § 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
    Informationen zur Anzeigepflicht von Tiergehegen nach § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinsichtlich der Anträge ist möglichst im Vorfeld mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und ggf. sind  die entsprechenden Vordrucke anzufordern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.18. an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Durch die Einholung der Anzeige sind andere Genehmigungen nicht erfasst, vielmehr muss gesondert eine veterinär- und baurechtliche Genehmigung eingeholt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 24.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Tiergehege Anzeige, Bundesnaturschutzgesetz, Wildpark

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English