Tiergehege Anzeige
Beschreibung
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige.
Keiner Anzeige bedürfen
- Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten und in denen keine Tiere der besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehalten werden,
- Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als einen Monat aufgestellt werden,
- Anlagen für höchstens zwei Greifvögel, wenn die Vögel zum Zwecke der Beizjagd gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist,
- Netzgehege, in denen Zucht- oder Speisefische gehalten werden.
- Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Begriffsbestimmungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Hinweise für Braunschweig: Tiergehege Anzeige (IES:Braunschweig)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Braunschweig - Naturschutz, Abfallrecht und Immissionsschutz
Beschreibung
Die Abfallbehörde beschäftigt sich u. a. mit illegal abgestellen Autowracks, verbotswidrigen Abfalllagerungen, der Klärschlamm- und Kompostverordnung sowie weiteren abfallbezogenen Verordnungen. Sie überwacht die Handhabung von anfallenden Sonderabfällen in Einrichtungen, die nicht dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind (z. B. Handel, Forschungseinrichtungen, Arztpraxen).
Die Immissionsschutzbehörde ist mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und Beschwerden betraut. Sie überwacht entsprechende Anlagen, ordnet im Einzelfall Maßnahmen an und ahndet Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften. Sie beurteilt Bauvorhaben hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen und wird als Trägerin öffentlicher Belange an Bauleit- und Raumordnungsplanungen beteiligt.
Die Naturschutzbehörde ist die zuständige Behörde für Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ihre Aufgaben werden vor allem durch das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt. Dementsprechend bilden folgende Themen die Schwerpunkte der Arbeit: die Beurteilung von Bauvorhaben im Sinne der Eingriffsregelung, Landschaftsplanung inkl. Landschaftsrahmenplan, Aufsicht über die Schutzgebiete und die Steuerung von geeigneten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in diesen Gebieten sowie Biotop- und Artenschutz, z. B. die Amphibienschutzaktion und der Schutz des Waldes.
Adresse
Postanschrift
Richard-Wagner-Straße 1
38106 Braunschweig
Kontakt
E-Mail: umweltschutz@braunschweig.de
Kontaktperson
Frau Sandelmann
Internet
Formulare
Anzeige über die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung bzw. den Betrieb eines Tiergeheges nach § 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Informationen zur Anzeigepflicht von Tiergehegen nach § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinsichtlich der Anträge ist möglichst im Vorfeld mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und ggf. sind die entsprechenden Vordrucke anzufordern.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.18. an.
Hinweise (Besonderheiten)
Durch die Einholung der Anzeige sind andere Genehmigungen nicht erfasst, vielmehr muss gesondert eine veterinär- und baurechtliche Genehmigung eingeholt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 24.09.2015
Stichwörter
Wildpark, Bundesnaturschutzgesetz, Tiergehege Anzeige