Suchtberatung
Beschreibung
Sucht ist in erster Linie eine Krankheit und bedarf ebenso einer Behandlung wie jede andere Erkrankung auch.
In Niedersachsen gibt es zahlreiche Suchtberatungsstellen, die Hilfe gewähren. Angebote richten sich unter anderem an Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen sowie Medikamentenabhängige.
Hinweise für Harburg: Suchtberatung
Bewohner*innen des Landkreises Harburg können sich bei Suchtproblemen, psychischen Erkrankungen, Selbsttötungsgefahr und anderen schweren psychischen Krisen an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden.
Kernaufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind:
- Niederschwellige Beratung und Betreuung
Vermittlung von Hilfen zum Erhalt einer selbstständigen Lebensführung zur Vermeidung von stationären Aufenthalten in Kliniken oder Heimen
- multiprofessionelle Unterstützung zu individuellen Problemstellungen
- Vermittlung in wohnortnahe Unterstützungsmöglichkeiten
- in Einzel-, Paar-, Familien- und Netzwerkgesprächen
- bei Bedarf aufsuchende Hilfe bei ihnen am Wohnort
- Krisenintervention
Hilfe bei akuten psychischen Krisen, auch bei im Raum stehender Suizidalität
In Krisensituationen vor dem Hintergrund psychischer Erkrankungen oder bei Suizidalität werden zeitnah Hilfestellungen durch den Sozialpsychiatrischen Dienst (auch aufsuchend) angeboten, um Alternativen zu einer Klinikeinweisung auszuloten und umzusetzen oder - wenn nicht vermeidbar - eine Krankenhausbehandlung zu bahnen, ggf. auch auf der Grundlage des NPsychKG.
Außerhalb der Dienstzeiten steht ihnen der Krisendienst für den Landkreis Harburg e.V. zur Verfügung:
Sprechzeiten: Mo - Do 16.00 Uhr - 22.00 Uhr
Fr -So und an gesetzlichen Feiertagen: 14.00 Uhr - 22.00 Uhr
Tel. 0170-480 61 36
Die zuständige Versorgungsklinik für stationäre Krisenbehandlung ist die Psychiatrische Klinik in Lüneburg.
- Planung und Koordination von Einzelfallhilfen
Begleitung zur individuelle Hilfeplanung für Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (nach SGB IX)
Vermittelt werden können:
- ambulante Hilfen im Sinne einer qualifizierten Assistenz in der eigenen Wohnung,
- teilstationäre Hilfen wie Besuch von Tagesstätten,
- Tagesstruktur und Werkstätten,
- Hilfestellung zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben oder
- Vermittlung in besondere Wohnformen (ehemals stationär).
Die erforderlichen Hilfen können vom Sozialpsychiatrischen Dienst aus angeregt werden und werden im Rahmen kontinuierlich fortzuschreibender Hilfeplangespräche auf der Grundlage des Bedarfsermittlungsverfahrens Niedersachsen (B.E.Ni.) angepasst und fortlaufend begleitet.
- Koordination im Sozialpsychiatrischen Verbund
Der Sozialpsychiatrische Dienst nimmt die Geschäftsführung für den Sozialpsychiatrischen Verbund (SPV) im Landkreis Harburg wahr. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss sämtlicher in der sozialpsychiatrischen Versorgung Erwachsener beteiligter Personen und Institutionen wie:
- unterschiedliche Hilfeanbieter
- Kliniken,
- niedergelassene Ärzte/Ärztinnen und Therapeuten/Therapeutinnen
über sämtliche Kostenträger bis hin zu Vertretern der Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen.
Neben einer regelmäßig stattfinden Plenumsveranstaltung treffen sich verschiedene Arbeitskreise zu unterschiedlichen Themen.
Präventionsangebot für Schulen
Wir sind im Bereich der Suchtprävention tätig.
In Kooperation mit dem Jugendhilfeträger Resofabrik im Landkreis Harburg und dem Egons in der Stadt Winsen sind wir an der Durchführung von Präventionsveranstaltungen in den Schulen beteiligt. Das bestehende Präventionsangebot richtet sich in erster Linie an Schülern und Schülerinnen der 8. Jahrgangsstufe.
Im Rahmen dieser mehrtägigen Präventionsveranstaltung besuchen die Schülerinnen und Schüler an einem vorher abgesprochenen Tag unsere Beratungsstelle und erhalten hier Informationen über Suchtstoffe, Entstehung und Behandlungswege von Suchterkrankungen. Wir stellen dabei auch unsere Arbeitsweise vor und beantworten gerne auftauchende Fragen.
Nach Absprache beteiligen wir uns in den Schulen an Elternabenden, die von Jugendhilfe und Schule im Rahmen dieser Suchtpräventionswoche organisiert werden. Ebenso begleiten wir nach Absprache einen geplanten Besuch von suchterkrankten Menschen in den Schulen und kommen hier je nach Bedarf ins Gespräch.
Hinweis:
Die Angebote sind sämtlich freiwillig und kostenlos. Wir arbeiten vertraulich auf der Grundlage der gesetzlichen Schweigepflicht und den Datenschutzvorgaben und geben ohne Ihre Zustimmung keine Informationen an andere Stellen weiter.
zuständige Stelle
Hinweise für Harburg: Suchtberatung
Zuständigkeit
Ansprechpartner sind die zuständigen Sozialämter der Städte und Gemeinden sowie Wohlfahrtsverbände.
Hinweise für Harburg: Suchtberatung
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag (nur nach Vereinbarung) 08.30 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag (nur nach Vereinbarung) 08.30 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Weitere Informationen
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Harburg: Suchtberatung
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Harburg: Suchtberatung
Wohnort im Landkreis Harburg
Kosten
Hinweise für Harburg: Suchtberatung
Kostenregelung für die Beratung und die Vermittlung
Die Beratung und die Vermittlung im Sozialpsychiatrischen Dienst und der Suchtberatung sind kostenfrei.
Für die Entgiftung und die Entwöhnungsbehandlung muss allerdings eine Übernahme der Behandlungskosten durch den zuständigen Träger (Kranken- oder Rentenversicherung, Sozialamt) gewährleistet sein. Der Sozialpsychiatrische Dienst und die Suchtberatung klärt alle Fragen dieser Art und bietet Unterstützung, so dass der/die Suchtkranke mit der Behandlung beginnen kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Betreuung und Beratung erfolgt auch anonym.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Suchtberatung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.12.2007