Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Holtriem - Fachbereich II - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: hinter dem Rathaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Westerholt, Kirche
Linie:- Bus: 378, 314
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 04975 9193-55
Telefon Festnetz: 04975 9193-17
Telefon Festnetz: 04975 9193-18
E-Mail: info@holtriem.de
Kontaktperson
Herr Friedhelm Janssen
Herr Michael Grosch
Frau Marion Freudenberg
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg