Straßenreinigung
Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hilter a.T.W., Rathausvorplatz
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hilter a.T.W., Rathaus Rückseite
Anzahl: 1 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Hilter a.T.W., Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1160
49171 Hilter am Teutoburger Wald
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg