Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Wildeshausen: Straßenreinigung
Straßenreinigung
Die Stadt Wildeshausen führt die Reinigung der Fahrbahnen auf den im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungssatzung) aufgeführten Straßen durch. Die Reinigung erfolgt alle 14 Tage dienstags in den ungeraden Kalenderwochen.
Die Reinigung der Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Mit der eigentlichen Durchführung der Arbeiten ein Dienstleister beauftragt.
Winterdienst
Die Stadt Wildeshausen führt einen eingeschränkten Winterdienst durch. Dieser beschränkt sich auf
a) Gefahrenschwerpunkte und
b) bedeutende Verkehrswege, Schulwege, Schulbusstrecken, Strecken für Polizei, Feuerwehr.
Der derzeitige Umfang des Winterdienstes ist in der Winterdienstkarte (siehe unten) dargestellt.
Die Durchführung des Winterdienstes auf den Geh- und Radwegen bzw. soweit ein Geh- und Radweg nicht vorhanden ist, im Seitenraum bzw. auf der Fahrbahn sowie die Beseitigung von Eis und Schnee aus den Entwässerungsrinnen innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke.
Rechtliche Grundlagen
Die Straßenreinigung wird in der Stadt Wildeshausen durch die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) sowie die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) geregelt.
Die Reinigung umfasst dabei die „allgemeine" Straßenreinigung sowie den Winterdienst. Diese Dokumente finden sie unten auf dieser Seite.
Straßenreinigung
Die Stadt Wildeshausen führt die Reinigung der Fahrbahnen auf den im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungssatzung) aufgeführten Straßen durch. Die Reinigung erfolgt alle 14 Tage dienstags in den ungeraden Kalenderwochen.
Die Reinigung der Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Mit der eigentlichen Durchführung der Arbeiten ein Dienstleister beauftragt.
Winterdienst
Die Stadt Wildeshausen führt einen eingeschränkten Winterdienst durch. Dieser beschränkt sich auf
a) Gefahrenschwerpunkte und
b) bedeutende Verkehrswege, Schulwege, Schulbusstrecken, Strecken für Polizei, Feuerwehr.
Der derzeitige Umfang des Winterdienstes ist in der Winterdienstkarte (siehe unten) dargestellt.
Die Durchführung des Winterdienstes auf den Geh- und Radwegen bzw. soweit ein Geh- und Radweg nicht vorhanden ist, im Seitenraum bzw. auf der Fahrbahn sowie die Beseitigung von Eis und Schnee aus den Entwässerungsrinnen innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke.
Rechtliche Grundlagen
Die Straßenreinigung wird in der Stadt Wildeshausen durch die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) sowie die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) geregelt.
Die Reinigung umfasst dabei die "allgemeine" Straßenreinigung sowie den Winterdienst. Diese Dokumente finden sie unten auf dieser Seite.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Bauhof
Adresse
Hausanschrift
27793 Wildeshausen
Kontaktperson
Herr Jörg Kramer
Zuständig für
- Sonstiges: Winterdienst
E-Mail: joerg.kramer@wildeshausen.de
Fax: 04431 70530-20
Telefon Festnetz: 04431 70530-0
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Hinweise für Wildeshausen: Straßenreinigung
Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung
Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wildeshausen: Straßenreinigung
Die Festsetzung der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst richtet sich nach der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Wildeshausen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Festsetzung der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst richtet sich nach der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Wildeshausen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen
Hinweise für Wildeshausen: Straßenreinigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg