Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Hinweise für Wildeshausen: Straßenreinigung

    Allgemeine Informationen

    Straßenreinigung

    Die Stadt Wildeshausen führt die Reinigung der Fahrbahnen auf den im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungssatzung) aufgeführten Straßen durch. Die Reinigung erfolgt alle 14 Tage dienstags in den ungeraden Kalenderwochen.

    Die Reinigung der Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Mit der eigentlichen Durchführung der Arbeiten ein Dienstleister beauftragt.

    Winterdienst

    Die Stadt Wildeshausen führt einen eingeschränkten Winterdienst durch. Dieser beschränkt sich auf

    a) Gefahrenschwerpunkte und

    b) bedeutende Verkehrswege, Schulwege, Schulbusstrecken, Strecken für Polizei, Feuerwehr.

    Der derzeitige Umfang des Winterdienstes ist in der Winterdienstkarte (siehe unten) dargestellt.

    Die Durchführung des Winterdienstes auf den Geh- und Radwegen bzw. soweit ein Geh- und Radweg nicht vorhanden ist, im Seitenraum bzw. auf der Fahrbahn sowie die Beseitigung von Eis und Schnee aus den Entwässerungsrinnen innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke.

    Rechtliche Grundlagen

    Die Straßenreinigung wird in der Stadt Wildeshausen durch die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) sowie die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) geregelt.

    Die Reinigung umfasst dabei die „allgemeine" Straßenreinigung sowie den Winterdienst. Diese Dokumente finden sie unten auf dieser Seite.



    Allgemeine Informationen

    Straßenreinigung

    Die Stadt Wildeshausen führt die Reinigung der Fahrbahnen auf den im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungssatzung) aufgeführten Straßen durch. Die Reinigung erfolgt alle 14 Tage dienstags in den ungeraden Kalenderwochen.

    Die Reinigung der Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Mit der eigentlichen Durchführung der Arbeiten ein Dienstleister beauftragt.

    Winterdienst

    Die Stadt Wildeshausen führt einen eingeschränkten Winterdienst durch. Dieser beschränkt sich auf

    a) Gefahrenschwerpunkte und

    b) bedeutende Verkehrswege, Schulwege, Schulbusstrecken, Strecken für Polizei, Feuerwehr.

    Der derzeitige Umfang des Winterdienstes ist in der Winterdienstkarte (siehe unten) dargestellt.

    Die Durchführung des Winterdienstes auf den Geh- und Radwegen bzw. soweit ein Geh- und Radweg nicht vorhanden ist, im Seitenraum bzw. auf der Fahrbahn sowie die Beseitigung von Eis und Schnee aus den Entwässerungsrinnen innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke.

    Rechtliche Grundlagen

    Die Straßenreinigung wird in der Stadt Wildeshausen durch die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) sowie die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) geregelt.

    Die Reinigung umfasst dabei die "allgemeine" Straßenreinigung sowie den Winterdienst. Diese Dokumente finden sie unten auf dieser Seite.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    27793 Wildeshausen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Stadt Wildeshausen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Wildeshausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Hinweise für Wildeshausen: Straßenreinigung

    Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung

    Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wildeshausen: Straßenreinigung

    Die Festsetzung der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst richtet sich nach der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Wildeshausen. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Die Festsetzung der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst richtet sich nach der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Wildeshausen. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)