Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Ganderkesee: Straßenreinigung
Die Straßenreinigung ist innerhalb der geschlossenen Ortslage grundsätzlich von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke durchzuführen.
Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind die Eigentümer der an die öffentlichen Straßen angrenzenden bzw. von ihr erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke verpflichtet, die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst durchzuführen. Dies betrifft die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Straßenrinnen, Parkstreifen, Grün-, Trenn, Seiten- und Sicherheitsstreifen (unabhängig von der Befestigung).
Die Straßenreinigung beinhaltet insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Papier, Unkraut, Laub, sonstigem Unrat und Schnee (inkl. Streupflicht).
Die genauen Regelungen der Reinigungspflicht sowie eine Liste der zu reinigenden Straßen, Wege und Plätze können den Rechtsgrundlagen entnommen werden.
Die Straßenreinigung ist innerhalb der geschlossenen Ortslage grundsätzlich von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke durchzuführen.
Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind die Eigentümer der an die öffentlichen Straßen angrenzenden bzw. von ihr erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke verpflichtet, die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst durchzuführen. Dies betrifft die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Straßenrinnen, Parkstreifen, Grün-, Trenn, Seiten- und Sicherheitsstreifen (unabhängig von der Befestigung).
Die Straßenreinigung beinhaltet insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Papier, Unkraut, Laub, sonstigem Unrat und Schnee (inkl. Streupflicht).
Die genauen Regelungen der Reinigungspflicht sowie eine Liste der zu reinigenden Straßen, Wege und Plätze können den Rechtsgrundlagen entnommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Ganderkesee - Gemeindeentwicklung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Ganderkesee: Mühlenstraße 2 - 4, 27777 Ganderkesee Montag, Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 7:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro Bookholzberg: Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Öffnungszeiten der übrigen Bereiche: Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Hinweise für Ganderkesee: Straßenreinigung
- zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Gemeinde Ganderkesee (Straßenreinigungssatzung)
- zur Übersicht über die zu reinigenden Wege, Straßen und Plätze in der Gemeinde Ganderkesee (gem. § 1 Absatz 5 der Straßenreinigungssatzung, Stand: Dezember 2013)
- zur 1. Änderungssatzung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Gemeinde Ganderkesee (Straßenreinigungssatzung)
- zur Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung der Gemeinde Ganderkesee (Straßenreinigungsverordnung)
- § 52 Nds. Straßengesetz
- zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Gemeinde Ganderkesee (Straßenreinigungssatzung)
- zur Übersicht über die zu reinigenden Wege, Straßen und Plätze in der Gemeinde Ganderkesee (gem. § 1 Absatz 5 der Straßenreinigungssatzung, Stand: Dezember 2013)
- zur 1. Änderungssatzung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Gemeinde Ganderkesee (Straßenreinigungssatzung)
- zur Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung der Gemeinde Ganderkesee (Straßenreinigungsverordnung)
- § 52 Nds. Straßengesetz
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg