Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hinte - Team Gemeindeentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz am Rathaus
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Marktplatz am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hinte, Bahnhofsstraße
Linie:- Bus: 421,426
- Haltestelle: Hinte, Landesstraße
Linie:- Bus: 421,423
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Weck
Herr Dubbels
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Hinte
Empfänger: Gemeinde Hinte
IBAN: DE78 2835 0000 0001 0183 24
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg