Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Hinweise für Apen: Straßenreinigungspflicht

    Die Straßenreinigung wird in der Gemeinde Apen durch die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) sowie die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) geregelt.

    Die Reinigung umfasst dabei die „allgemeine" Straßenreinigung sowie den Winterdienst.

    Allgemeine Straßenreinigung
    Die Gemeinde Apen führt die Reinigung der Fahrbahnen auf den im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung) in der Anlage B aufgeführten Straßen durch.

    Bei den in der Anlage A aufgeführten Straßen, Wegen und Plätzen obliegt die Straßenreinigung bis zur Fahrbahnmitte den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.

    Die Reinigung der Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.

    Winterdienst
    Die Gemeinde Apen führt einen eingeschränkten Winterdienst durch. Dieser beschränkt sich auf

    a) Gefahrenschwerpunkte und

    b) bedeutende Verkehrswege, Schulwege, Schulbusstrecken.

    Die Durchführung des Winterdienstes auf den Geh- und Radwegen bzw. soweit ein Geh- und Radweg nicht vorhanden ist, im Seitenraum bzw. auf der Fahrbahn sowie die Beseitigung von Eis und Schnee aus den Entwässerungsrinnen in der Anlage A aufgeführten Straßen obliegt den Eigentümern der anliegenden Grundstücke.

    Art, Maß und räumliche Ausdehnung der allgemeinen Straßenreinigung sowie des Winterdienstes richten sich nach der Straßenreinigungsverordnung.

    Die Straßenreinigung wird in der Gemeinde Apen durch die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) sowie die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) geregelt.

    Die Reinigung umfasst dabei die "allgemeine" Straßenreinigung sowie den Winterdienst.

    Allgemeine Straßenreinigung
    Die Gemeinde Apen führt die Reinigung der Fahrbahnen auf den im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung) in der Anlage B aufgeführten Straßen durch.

    Bei den in der Anlage A aufgeführten Straßen, Wegen und Plätzen obliegt die Straßenreinigung bis zur Fahrbahnmitte den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.

    Die Reinigung der Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.

    Winterdienst
    Die Gemeinde Apen führt einen eingeschränkten Winterdienst durch. Dieser beschränkt sich auf

    a) Gefahrenschwerpunkte und

    b) bedeutende Verkehrswege, Schulwege, Schulbusstrecken.

    Die Durchführung des Winterdienstes auf den Geh- und Radwegen bzw. soweit ein Geh- und Radweg nicht vorhanden ist, im Seitenraum bzw. auf der Fahrbahn sowie die Beseitigung von Eis und Schnee aus den Entwässerungsrinnen in der Anlage A aufgeführten Straßen obliegt den Eigentümern der anliegenden Grundstücke.

    Art, Maß und räumliche Ausdehnung der allgemeinen Straßenreinigung sowie des Winterdienstes richten sich nach der Straßenreinigungsverordnung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Apen - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 200

    26689 Apen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Gemeinde Apen

    Empfänger: Gemeinde Apen

    IBAN: DE05 2802 0050 7842 7200 00

    BIC: OLBODEH2XXX

    Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG, Westerstede

    Gemeinde Apen

    Empfänger: Gemeinde Apen

    IBAN: DE04 2806 1822 1210 3187 00

    BIC: GENODEF1EDE

    Bankinstitut: Volksbank Oldenburg e. G.

    Gemeinde Apen

    Empfänger: Gemeinde Apen

    IBAN: DE44 2805 0100 0040 3102 29

    BIC: BRLADE21LZO

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg, Westerstede

    Version

    Technisch erstellt am 18.05.2021

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024