Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Apen: Straßenreinigungspflicht
Die Straßenreinigung wird in der Gemeinde Apen durch die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) sowie die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) geregelt.
Die Reinigung umfasst dabei die „allgemeine" Straßenreinigung sowie den Winterdienst.
Allgemeine Straßenreinigung
Die Gemeinde Apen führt die Reinigung der Fahrbahnen auf den im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung) in der Anlage B aufgeführten Straßen durch.
Bei den in der Anlage A aufgeführten Straßen, Wegen und Plätzen obliegt die Straßenreinigung bis zur Fahrbahnmitte den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.
Die Reinigung der Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.
Winterdienst
Die Gemeinde Apen führt einen eingeschränkten Winterdienst durch. Dieser beschränkt sich auf
a) Gefahrenschwerpunkte und
b) bedeutende Verkehrswege, Schulwege, Schulbusstrecken.
Die Durchführung des Winterdienstes auf den Geh- und Radwegen bzw. soweit ein Geh- und Radweg nicht vorhanden ist, im Seitenraum bzw. auf der Fahrbahn sowie die Beseitigung von Eis und Schnee aus den Entwässerungsrinnen in der Anlage A aufgeführten Straßen obliegt den Eigentümern der anliegenden Grundstücke.
Art, Maß und räumliche Ausdehnung der allgemeinen Straßenreinigung sowie des Winterdienstes richten sich nach der Straßenreinigungsverordnung.
Die Straßenreinigung wird in der Gemeinde Apen durch die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) sowie die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) geregelt.
Die Reinigung umfasst dabei die "allgemeine" Straßenreinigung sowie den Winterdienst.
Allgemeine Straßenreinigung
Die Gemeinde Apen führt die Reinigung der Fahrbahnen auf den im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung) in der Anlage B aufgeführten Straßen durch.
Bei den in der Anlage A aufgeführten Straßen, Wegen und Plätzen obliegt die Straßenreinigung bis zur Fahrbahnmitte den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.
Die Reinigung der Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.
Winterdienst
Die Gemeinde Apen führt einen eingeschränkten Winterdienst durch. Dieser beschränkt sich auf
a) Gefahrenschwerpunkte und
b) bedeutende Verkehrswege, Schulwege, Schulbusstrecken.
Die Durchführung des Winterdienstes auf den Geh- und Radwegen bzw. soweit ein Geh- und Radweg nicht vorhanden ist, im Seitenraum bzw. auf der Fahrbahn sowie die Beseitigung von Eis und Schnee aus den Entwässerungsrinnen in der Anlage A aufgeführten Straßen obliegt den Eigentümern der anliegenden Grundstücke.
Art, Maß und räumliche Ausdehnung der allgemeinen Straßenreinigung sowie des Winterdienstes richten sich nach der Straßenreinigungsverordnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Apen - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE05 2802 0050 7842 7200 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG, Westerstede
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE04 2806 1822 1210 3187 00
BIC: GENODEF1EDE
Bankinstitut: Volksbank Oldenburg e. G.
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE44 2805 0100 0040 3102 29
BIC: BRLADE21LZO
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg, Westerstede
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg