Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Straßenreinigung
Gesamtthemenübersicht Grundbesitzabgaben
Damit das Stadtbild für die Einwohnerinnen und Einwohner Oldenburgs, aber auch für Besucher immer einen sauberen Eindruck macht, reinigt der Abfallwirtschaftsbetrieb mit insgesamt 36 Beschäftigten alle Straßen und Plätze, auf denen die gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Ausgenommen sind nur die Straßen, bei denen die Reinigungspflicht den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen wurde.
Die Reinigung der Gehwege und kombinierten Rad-/Gehwege obliegt im gesamten Stadtgebiet den jeweiligen Anliegern.
Die maschinelle Reinigung der Straßen und Plätze wird in der Regel mit vier, in Spitzenzeiten mit fünf großen Kehrmaschinen durchgeführt. Wöchentlich werden so circa 670 Kilometer gereinigt.
Das Oldenburger Radwegenetz halten drei kleine Kehrmaschinen sauber. Die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen die manuelle Reinigung von Wegen und Plätzen durch. Dabei werden unter anderem täglich 400 der insgesamt circa 1.000 im Stadtgebiet aufgestellten Papierkörbe geleert.
Die Fußgängerzone wird täglich, also auch sonn- und feiertags, gereinigt.
Gesamtthemenübersicht Grundbesitzabgaben
Damit das Stadtbild für die Einwohnerinnen und Einwohner Oldenburgs, aber auch für Besucher immer einen sauberen Eindruck macht, reinigt der Abfallwirtschaftsbetrieb mit insgesamt 36 Beschäftigten alle Straßen und Plätze, auf denen die gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Ausgenommen sind nur die Straßen, bei denen die Reinigungspflicht den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen wurde.
Die Reinigung der Gehwege und kombinierten Rad-/Gehwege obliegt im gesamten Stadtgebiet den jeweiligen Anliegern.
Die maschinelle Reinigung der Straßen und Plätze wird in der Regel mit vier, in Spitzenzeiten mit fünf großen Kehrmaschinen durchgeführt. Wöchentlich werden so circa 670 Kilometer gereinigt.
Das Oldenburger Radwegenetz halten drei kleine Kehrmaschinen sauber. Die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen die manuelle Reinigung von Wegen und Plätzen durch. Dabei werden unter anderem täglich 400 der insgesamt circa 1.000 im Stadtgebiet aufgestellten Papierkörbe geleert.
Die Fußgängerzone wird täglich, also auch sonn- und feiertags, gereinigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Straßenreinigung
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Straßenreinigung
- 3.02 Straßenreinigungsverordnung
- 7.01 Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung)
- 7.02 Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung und Abfallentsorgung
- 7.12 Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)
- 3.02 Straßenreinigungsverordnung
- 7.01 Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung)
- 7.02 Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung und Abfallentsorgung
- 7.12 Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Straßenreinigung
Die für diese Leistungen zu erhebenden Straßenreinigungsgebühren sind in der jeweils gültigen Gebührensatzung festgelegt. Als zusätzliches Angebot bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb gegen Entgelt die Reinigung bei Veranstaltungen auf Öffentlichen Plätzen an.
Die für diese Leistungen zu erhebenden Straßenreinigungsgebühren sind in der jeweils gültigen Gebührensatzung festgelegt. Als zusätzliches Angebot bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb gegen Entgelt die Reinigung bei Veranstaltungen auf Öffentlichen Plätzen an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg