Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung

    Allgemeine Informationen

    Die Reinigungspflicht ergibt sich aus § 52 Nds. Straßengesetz. Danach sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortlage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu reinigen. Die Straßenreinigung umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Unkraut und Unrat sowie die Beseitigung von Schnee und Eis ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln.

    Da die Stadt Verden (Aller) nicht alle Straßen im Stadtgebiet selbst reinigt, sind, entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt, die Eigentümer der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke reinigungspflichtig.

    Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen muss die Straßenreinigung einmal wöchentlich in folgendem Umfang durchgeführt werden:

    • die Fahrbahn bis zur Straßenmitte (bei vorhandenem Wendehammer bis zu seiner Mitte)
    • die Gehwege
    • die Gossen
    • die Parkspuren

    Bei der Straßenreinigung ist auf folgendes zu achten:

    • Die Reinigungspflicht besteht unabhängig davon, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind
    • Schmutz, Laub, Unkraut und Unrat darf nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in Rinnsteine, Gossen, Gräben, Straßeneinläufe oder Kanalschächte der Straßenkanalisation gekehrt und auch nicht auf Grün- und Seitenstreifen oder in die "freie Landschaft" entsorgt werden.
    • Die Reinigungspflicht der Eigentümer besteht auch für solche Grundstücke die durch Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Trenn-, Seiten-, Rand- oder Sicherheitsstreifen von den Gehwegen getrennt sind oder bei denen die Gehwege durch solche Teile des Straßenkörpers von den Fahrbahnen getrennt sind.
    • Sofern im Laufe des Tages eine besondere Verunreinigung, etwa durch starken Laubfall, Tiere, Bauarbeiten o. ä. eintritt, ist die Reinigung unverzüglich vorzunehmen.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung

    Fachbereich 5 Straßen und Stadtgrün

    -Straßenreinigung-

    Ansprechpartner

    Stadt Verden (Aller) - Unterhaltung von Verkehrseinrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 10

    27283 Verden (Aller)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 12-278

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung

    Die Grundstückseigentümer können die Straßenreinigung auf Dritte, z. B. Hausmeisterservice- oder Gehwegreinigungsfirmen, übertragen. Die Übernahme der Straßenreinigungspflicht ist bei der Stadt zu beantragen; dazu soll der Antrag "Übernahme der Straßenreinigung" verwendet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung und der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung der Stadt geregelt.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung

    Die Straßenreinigungsgebühren werden entsprechend der Gebührensatzung für die Straßenreinigung berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung

    Das anfallende Kehrgut haben die Reinigungspflichtigen auf eigene Kosten zu entsorgen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de