Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung
Die Reinigungspflicht ergibt sich aus § 52 Nds. Straßengesetz. Danach sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortlage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu reinigen. Die Straßenreinigung umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Unkraut und Unrat sowie die Beseitigung von Schnee und Eis ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln.
Da die Stadt Verden (Aller) nicht alle Straßen im Stadtgebiet selbst reinigt, sind, entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt, die Eigentümer der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke reinigungspflichtig.
Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen muss die Straßenreinigung einmal wöchentlich in folgendem Umfang durchgeführt werden:
- die Fahrbahn bis zur Straßenmitte (bei vorhandenem Wendehammer bis zu seiner Mitte)
- die Gehwege
- die Gossen
- die Parkspuren
Bei der Straßenreinigung ist auf folgendes zu achten:
- Die Reinigungspflicht besteht unabhängig davon, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind
- Schmutz, Laub, Unkraut und Unrat darf nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in Rinnsteine, Gossen, Gräben, Straßeneinläufe oder Kanalschächte der Straßenkanalisation gekehrt und auch nicht auf Grün- und Seitenstreifen oder in die "freie Landschaft" entsorgt werden.
- Die Reinigungspflicht der Eigentümer besteht auch für solche Grundstücke die durch Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Trenn-, Seiten-, Rand- oder Sicherheitsstreifen von den Gehwegen getrennt sind oder bei denen die Gehwege durch solche Teile des Straßenkörpers von den Fahrbahnen getrennt sind.
- Sofern im Laufe des Tages eine besondere Verunreinigung, etwa durch starken Laubfall, Tiere, Bauarbeiten o. ä. eintritt, ist die Reinigung unverzüglich vorzunehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung
Fachbereich 5 Straßen und Stadtgrün
-Straßenreinigung-
Ansprechpartner
Stadt Verden (Aller) - Unterhaltung von Verkehrseinrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04231 12-278
Kontaktperson
Frau Kerstin Wahlers
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung
Die Grundstückseigentümer können die Straßenreinigung auf Dritte, z. B. Hausmeisterservice- oder Gehwegreinigungsfirmen, übertragen. Die Übernahme der Straßenreinigungspflicht ist bei der Stadt zu beantragen; dazu soll der Antrag "Übernahme der Straßenreinigung" verwendet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung und der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung der Stadt geregelt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung
Die Straßenreinigungsgebühren werden entsprechend der Gebührensatzung für die Straßenreinigung berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung
Das anfallende Kehrgut haben die Reinigungspflichtigen auf eigene Kosten zu entsorgen.
Weitere Informationen
Hinweise für Verden (Aller): Straßenreinigung
- Satzung über die Straßenreinigung
- Gebührensatzung für die Straßenreinigung 2. Änderung
- Satzung über die Straßenreinigung 1. Änderung
- Winterdienst
- Gebührensatzung für die Straßenreinigung 1. Änderung
- Satzung über die Straßenreinigung 2. Änderung
- Gebührensatzung für die Straßenreinigung
- Gebührensatzung für die Straßenreinigung 3. Änderung
- Verordnung über die Art und Umfang der Straßenreinigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg