Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Ottersberg: Straßenreinigung
Alle Grundstückseigentümer im Flecken Ottersberg werden durch Satzung und Verordnung zur regelmäßigen Straßenreinigung und zum Winterdienst vor ihren Grundstücksfronten verpflichtet. Dies trifft Grundstücke, vor denen ein Geh-/Radweg verläuft, genauso wie Grundstücke mit vorgelagertem Grün- bzw. Seitenstreifen (= öffentlicher Grund). Ebenso müssen Gossen und Regenwasserkanal-Einläufe frei gehalten werden und ggf. andere Straßenteile gepflegt werden. Der Umfang und die Reinigungsintervalle ergeben sich im Detail aus der Straßenreinigungssatzung bzw. der Strassenreinigungsverordnung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Flecken Ottersberg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg