Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Achim: Straßenreinigung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Achim geregelt.
Der Fachbereich 3 der Stadt Achim ist mit dem Bereich Bauhof für die bauliche Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Plätze und Straßen mit Nebenanlagen wie öffentliche Parkplätze, Brücken, Straßeneinläufe (ca. 4.100 Stück), dezentrale Entwässerungsanlagen, dezentrale Gräben, Lichtsignalanlagen, Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen usw. der Stadt Achim zuständig.
Die Stadt Achim ist für die gemeindeeigenen Straßen, Wege und Verkehrsanlagen verkehrssicherungspflichtig. Das Straßennetz der Stadt Achim hat eine Länge von ca. 240 km. Es werden regelmäßig Straßenbegehungen durchgeführt und ausgewertet. Die Unterhaltungsarbeiten werden entsprechend der Auswertung der Straßenbegehung vorgenommen.
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Achim geregelt.
Der Fachbereich 3 der Stadt Achim ist mit dem Bereich Bauhof für die bauliche Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Plätze und Straßen mit Nebenanlagen wie öffentliche Parkplätze, Brücken, Straßeneinläufe (ca. 4.100 Stück), dezentrale Entwässerungsanlagen, dezentrale Gräben, Lichtsignalanlagen, Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen usw. der Stadt Achim zuständig.
Die Stadt Achim ist für die gemeindeeigenen Straßen, Wege und Verkehrsanlagen verkehrssicherungspflichtig. Das Straßennetz der Stadt Achim hat eine Länge von ca. 240 km. Es werden regelmäßig Straßenbegehungen durchgeführt und ausgewertet. Die Unterhaltungsarbeiten werden entsprechend der Auswertung der Straßenbegehung vorgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Achim: Straßenreinigung
Zuständig für die Straßenreinigung ist der Bauhof der Stadt Achim.
Zuständig für die Straßenreinigung ist der Bauhof der Stadt Achim.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Hinweise für Achim: Straßenreinigung
- Straßenreinigungssatzung
- Straßenreinigungsverordnung
Die Straßenreinigungssatzung sowie die Straßenreinigungsverordnung finden Sie über den u. s. Link zum Ortsrecht der Stadt Achim.
- Straßenreinigungssatzung
- Straßenreinigungsverordnung
Die Straßenreinigungssatzung sowie die Straßenreinigungsverordnung finden Sie über den u. s. Link zum Ortsrecht der Stadt Achim.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Achim: Straßenreinigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg