Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Hansestadt Uelzen - Straßenbau und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 73
Gebühren: ja
Rathaus Busbahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr  
Kontakt
E-Mail: strassenbau@stadt.uelzen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg