Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Straßenreinigung
Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung haben die betroffenen Grundstückseigentümer Straßenreinigungsgebühren zu entrichten. Für die Verteilung wird der von der Rechtsprechung anerkannte Frontmetermaßstab (Anzahl der Meter der an die Straße angrenzenden Grundstücksseite) verwendet. Bei sogenannten Hinterliegergrundstücken, die nicht an die zu reinigende Straße angrenzen, jedoch über diese erschlossen werden, gilt als Frontlänge die Länge der Grundstücksseite, die der zu reinigenden Straße (bis zu einem Winkel von 45 Grad) zugewandt ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungsgebührensatzung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Straßenrecht, Umwetlschutz, Friedhof
Kontaktperson
Herr Uwe Knabe
Frau Birte Lüdemann
Telefon Festnetz: 04261 71167
Fax: 04261 71271
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg