Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Straßenreinigung
Die Straßenreinigungsgebühren werden nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung, -verordnung und -gebührensatzung sowohl für Anliegergrundstücke als auch für die sonstigen durch die Straßen erschlossenen Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) erhoben. Maßstab ist die Frontlänge des Grundstückes. Zurzeit beträgt die Straßenreinigungsgebühr pro Meter Straßenfront 0,56 €.
Bei Anliegergrundstücken ist die Frontlänge die Seite des Grundstücks, mit der es der Straße anliegt. Liegt ein Grundstück mehreren Straßen an, werden sämtliche anliegende Fronten zugrunde gelegt. Bei Hinterliegergrundstücken gilt als Frontlänge die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, von der es erschlossen wird. Seit dem 01.01.2009 reichen die Reinigungsintervalle der Kehrmaschine von der zweiwöchentlichen bis zur wöchentlichen Reinigung in den Monaten des starken Laubanfalles (Oktober und November).
Die Straßen, die durch die Kehrmaschine gereinigt werden, sind im zur Straßenreinigungssatzung gehörenden Straßenverzeichnis abschließend aufgeführt. In diesen Fällen sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke
- zur Reinigung der Geh- und Radwege, sowie der Straßengräben,
- zur Beseitigung von Schnee sowie von Schnee- und Eisglätte auf Geh- und Radwegen und
- zur Freihaltung der Rinnsteine von Schnee und Eis bei Tauwetter verpflichtet.
In den Straßen, in denen keine Kehrmaschine fährt sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zusätzlich zur Reinigung der Fahrbahn bis zur Straßenmitte sowie der Gossen und Parkspuren verpflichtet.
Die genaue Reinigungspflicht ergibt sich aus der entsprechenden Satzung bzw. Verordnung im Ordner Finanzen.
Die Straßenreinigungsgebühren werden nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung, -verordnung und -gebührensatzung sowohl für Anliegergrundstücke als auch für die sonstigen durch die Straßen erschlossenen Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) erhoben. Maßstab ist die Frontlänge des Grundstückes. Zurzeit beträgt die Straßenreinigungsgebühr pro Meter Straßenfront 0,56 €.
Bei Anliegergrundstücken ist die Frontlänge die Seite des Grundstücks, mit der es der Straße anliegt. Liegt ein Grundstück mehreren Straßen an, werden sämtliche anliegende Fronten zugrunde gelegt. Bei Hinterliegergrundstücken gilt als Frontlänge die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, von der es erschlossen wird. Seit dem 01.01.2009 reichen die Reinigungsintervalle der Kehrmaschine von der zweiwöchentlichen bis zur wöchentlichen Reinigung in den Monaten des starken Laubanfalles (Oktober und November).
Die Straßen, die durch die Kehrmaschine gereinigt werden, sind im zur Straßenreinigungssatzung gehörenden Straßenverzeichnis abschließend aufgeführt. In diesen Fällen sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke
- zur Reinigung der Geh- und Radwege, sowie der Straßengräben,
- zur Beseitigung von Schnee sowie von Schnee- und Eisglätte auf Geh- und Radwegen und
- zur Freihaltung der Rinnsteine von Schnee und Eis bei Tauwetter verpflichtet.
In den Straßen, in denen keine Kehrmaschine fährt sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zusätzlich zur Reinigung der Fahrbahn bis zur Straßenmitte sowie der Gossen und Parkspuren verpflichtet.
Die genaue Reinigungspflicht ergibt sich aus der entsprechenden Satzung bzw. Verordnung im Ordner Finanzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Osterholz: Straßenreinigung
Sollte ein Kreisstraße betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Kreisstraßenmeisterei.
Sollte ein Kreisstraße betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Kreisstraßenmeisterei.
Ansprechpartner
Sachgebiet Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Herrmann
Kreisstraßenmeisterei
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Habeck
Hausanschrift
E-Mail: ksm@landkreis-osterholz.de
Fax: 04791 930-113240
Telefon Festnetz: 04791 930-3240
Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04791 17-0
Fax: 04791 17-304
Kontaktperson
Herr Jörg Mehrtens
Zuständig für
- Sonstiges: Stadtgebiet
Fax: 04791 17-44240
Telefon Festnetz: 04791 17-240
E-Mail: mehrtens@osterholz-scharmbeck.de
Frau Natascha Zeb
Zuständig für
- Sonstiges: Ortschaften
E-Mail: zeb@osterholz-scharmbeck.de
Telefon Festnetz: 04791 17-258
Fax: 04791 17-44258
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg