Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Straßenreinigung

    Allgemeine Informationen

    Die Straßenreinigungsgebühren werden nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung, -verordnung und -gebührensatzung sowohl für Anliegergrundstücke als auch für die sonstigen durch die Straßen erschlossenen Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) erhoben. Maßstab ist die Frontlänge des Grundstückes. Zurzeit beträgt die Straßenreinigungsgebühr pro Meter Straßenfront 0,56 €.

    Bei Anliegergrundstücken ist die Frontlänge die Seite des Grundstücks, mit der es der Straße anliegt. Liegt ein Grundstück mehreren Straßen an, werden sämtliche anliegende Fronten zugrunde gelegt. Bei Hinterliegergrundstücken gilt als Frontlänge die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, von der es erschlossen wird. Seit dem 01.01.2009 reichen die Reinigungsintervalle der Kehrmaschine von der zweiwöchentlichen bis zur wöchentlichen Reinigung in den Monaten des starken Laubanfalles (Oktober und November).

    Die Straßen, die durch die Kehrmaschine gereinigt werden, sind im zur Straßenreinigungssatzung gehörenden Straßenverzeichnis abschließend aufgeführt. In diesen Fällen sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke

    • zur Reinigung der Geh- und Radwege, sowie der Straßengräben,
    • zur Beseitigung von Schnee sowie von Schnee- und Eisglätte auf Geh- und Radwegen und
    • zur Freihaltung der Rinnsteine von Schnee und Eis bei Tauwetter verpflichtet.


    In den Straßen, in denen keine Kehrmaschine fährt sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zusätzlich zur Reinigung der Fahrbahn bis zur Straßenmitte sowie der Gossen und Parkspuren verpflichtet.


    Die genaue Reinigungspflicht ergibt sich aus der entsprechenden Satzung bzw. Verordnung im Ordner Finanzen.



    Allgemeine Informationen

    Die Straßenreinigungsgebühren werden nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung, -verordnung und -gebührensatzung sowohl für Anliegergrundstücke als auch für die sonstigen durch die Straßen erschlossenen Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) erhoben. Maßstab ist die Frontlänge des Grundstückes. Zurzeit beträgt die Straßenreinigungsgebühr pro Meter Straßenfront 0,56 €.

    Bei Anliegergrundstücken ist die Frontlänge die Seite des Grundstücks, mit der es der Straße anliegt. Liegt ein Grundstück mehreren Straßen an, werden sämtliche anliegende Fronten zugrunde gelegt. Bei Hinterliegergrundstücken gilt als Frontlänge die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, von der es erschlossen wird. Seit dem 01.01.2009 reichen die Reinigungsintervalle der Kehrmaschine von der zweiwöchentlichen bis zur wöchentlichen Reinigung in den Monaten des starken Laubanfalles (Oktober und November).

    Die Straßen, die durch die Kehrmaschine gereinigt werden, sind im zur Straßenreinigungssatzung gehörenden Straßenverzeichnis abschließend aufgeführt. In diesen Fällen sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke

    • zur Reinigung der Geh- und Radwege, sowie der Straßengräben,
    • zur Beseitigung von Schnee sowie von Schnee- und Eisglätte auf Geh- und Radwegen und
    • zur Freihaltung der Rinnsteine von Schnee und Eis bei Tauwetter verpflichtet.


    In den Straßen, in denen keine Kehrmaschine fährt sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zusätzlich zur Reinigung der Fahrbahn bis zur Straßenmitte sowie der Gossen und Parkspuren verpflichtet.


    Die genaue Reinigungspflicht ergibt sich aus der entsprechenden Satzung bzw. Verordnung im Ordner Finanzen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Osterholz: Straßenreinigung

    Sollte ein Kreisstraße betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Kreisstraßenmeisterei.

    Sollte ein Kreisstraße betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Kreisstraßenmeisterei.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Osterholze 2a

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-3230

    Fax: 04791 930-3299

    E-Mail: umweltamt@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 20.01.2025 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Kreisstraßenmeisterei

    Adresse

    Hausanschrift

    Stubbenkuhle 47

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-3200

    Fax: 04791 930-3249

    E-Mail: ksm@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 17-0

    Fax: 04791 17-304

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024