Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Osterholz: Straßenreinigung
Sollte ein Kreisstraße betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Kreisstraßenmeisterei.
Sollte ein Kreisstraße betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Kreisstraßenmeisterei.
Ansprechpartner
Sachgebiet Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Herrmann
Kreisstraßenmeisterei
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Habeck
Hausanschrift
E-Mail: ksm@landkreis-osterholz.de
Fax: 04791 930-113240
Telefon Festnetz: 04791 930-3240
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg