Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Harburg: Straßenreinigung
Die Gemeinde führt innerorts auf allen öffentlichen Straßen mit entsprechendem Ausbauzustand eine maschinelle Straßenreinigung durch. Die Kehrmaschinen reinigen die Fahrbahnen einmal wöchentlich, außer bei Schneefall und bei Frost.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Betriebsgemeinschaft Straßendienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
FB 32 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 8 - 12 Uhr Do: 14 - 18 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Vollmer
Internet
FB 60 - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 8 - 12 Uhr Do: 14 - 18 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Heins
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg