Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Harburg: Straßenreinigung
Die Gemeinde führt innerorts auf allen öffentlichen Straßen mit entsprechendem Ausbauzustand eine maschinelle Straßenreinigung durch. Die Kehrmaschinen reinigen die Fahrbahnen einmal wöchentlich, außer bei Schneefall und bei Frost.
Die Gemeinde führt innerorts auf allen öffentlichen Straßen mit entsprechendem Ausbauzustand eine maschinelle Straßenreinigung durch. Die Kehrmaschinen reinigen die Fahrbahnen einmal wöchentlich, außer bei Schneefall und bei Frost.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Betriebsgemeinschaft Straßendienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Samtgemeinde Elbmarsch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08.00 – 12.30 Uhr Di: 08:00 – 12-30 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08.00 – 12.30 Uhr 14:00 – 18:30 Uhr Fr: 08:00 – 12:30 Uhr sowie nach Terminabsprache
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg