Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Faßberg - Fachdienst I.2 - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Faßberg Ortsmitte
Bus: Linie 220 und 261
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5055 597-40
Telefon Festnetz: +49 5055 597-41
Telefon Festnetz: +49 5055 597-44
Telefon Festnetz: +49 5055 597-46
E-Mail: bauen@fassberg.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg