Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Hinweise für Bergen: Straßenreinigung

    Allgemeine Informationen

    Die Reinigung der Straßen und Gossen obliegt den Anliegern mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten aller Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Außerdem sind von allen Anliegern die Geh- und Radwege, Entwässerungsanlagen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen von Schmutz, Laub, Unrat sowie Schnee und Eis freizuhalten.

    Grundsätzlich gilt die Straßenreinigungspflicht ganzjährig und für alle Grundstückseigentümer.

    Die Reinigungspflicht umfasst hierbei

    1. das Beseitigen von Schmutz, Laub, Schlamm und anderem Unrat sowie das Entfernen sonstiger Gegenstände, die den Verkehr behindern oder gefährden,
    2. das Beseitigen von Gras und Wildkräutern (Unkraut) vom befestigten Straßenkörper,
    3. das Beseitigen von Wildkräutern (Unkraut) vom unbefestigten Straßenkörper innerhalb der geschlossenen Ortslage,
    4. die Durchführung des Rasenschnitts von Grasflächen und Versickerungsmulden im Bereich unbefestigter Straßenkörper,
    5. die Schneeräumung sowie
    6. bei Glätte das Bestreuen der Gehwege sowie der gemeinsamen Geh- und Radwege und der Fahrbahnen von Straßen bis zur Straßenmitte.

    Verstöße gegen die Straßenreinigungspflicht werden durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung verfolgt und gegebenenfalls geahndet.



    Allgemeine Informationen

    Die Reinigung der Straßen und Gossen obliegt den Anliegern mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten aller Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Außerdem sind von allen Anliegern die Geh- und Radwege, Entwässerungsanlagen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen von Schmutz, Laub, Unrat sowie Schnee und Eis freizuhalten.

    Grundsätzlich gilt die Straßenreinigungspflicht ganzjährig und für alle Grundstückseigentümer.

    Die Reinigungspflicht umfasst hierbei

    1. das Beseitigen von Schmutz, Laub, Schlamm und anderem Unrat sowie das Entfernen sonstiger Gegenstände, die den Verkehr behindern oder gefährden,
    2. das Beseitigen von Gras und Wildkräutern (Unkraut) vom befestigten Straßenkörper,
    3. das Beseitigen von Wildkräutern (Unkraut) vom unbefestigten Straßenkörper innerhalb der geschlossenen Ortslage,
    4. die Durchführung des Rasenschnitts von Grasflächen und Versickerungsmulden im Bereich unbefestigter Straßenkörper,
    5. die Schneeräumung sowie
    6. bei Glätte das Bestreuen der Gehwege sowie der gemeinsamen Geh- und Radwege und der Fahrbahnen von Straßen bis zur Straßenmitte.

    Verstöße gegen die Straßenreinigungspflicht werden durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung verfolgt und gegebenenfalls geahndet.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichend 3-7

    29303 Bergen

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2020 (von: Webservice, Stadt Bergen)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Bergen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Stadt Bergen

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichend 3-7

    29303 Bergen

    Behindertenparkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Deichend 2 (beim Marktplatz)
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerkontakt: Montag - Mittwoch 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr Allgemeine Verwaltung (Fachämter): Montag + Mittwoch 8 - 13 Uhr Dienstag 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 479-0

    Fax: 05051 479-36

    E-Mail: stadt@bergen-online.de

    Weitere Informationen

    Rampe am Eingang zum Rathaus, Eingang Standesamt ebenerdig.

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 05.02.2021 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Hinweise für Bergen: Straßenreinigung

    Die Straßenreinigungspflicht, die Art und der durchzuführende Umfang sind in der Straßenreinigungssatzung und in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Bergen geregelt. Dort ist auch zu entnehmen, welche Straßen und Wege in den Aufgabenbereich der Stadtverwaltung fallen.

    Die Straßenreinigungspflicht, die Art und der durchzuführende Umfang sind in der Straßenreinigungssatzung und in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Bergen geregelt. Dort ist auch zu entnehmen, welche Straßen und Wege in den Aufgabenbereich der Stadtverwaltung fallen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bergen: Straßenreinigung

    Die Stadt Bergen erhebt keine Straßenreinigungsgebühren. Kosten, die durch die Durchführung der Reinigung und Entsorgung des Reinigungsgutes entstehen, sind vom Straßenreinigungspflichtigen zu tragen.

    Die Stadt Bergen erhebt keine Straßenreinigungsgebühren. Kosten, die durch die Durchführung der Reinigung und Entsorgung des Reinigungsgutes entstehen, sind vom Straßenreinigungspflichtigen zu tragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)