Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Bergen: Straßenreinigung
Die Reinigung der Straßen und Gossen obliegt den Anliegern mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten aller Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Außerdem sind von allen Anliegern die Geh- und Radwege, Entwässerungsanlagen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen von Schmutz, Laub, Unrat sowie Schnee und Eis freizuhalten.
Grundsätzlich gilt die Straßenreinigungspflicht ganzjährig und für alle Grundstückseigentümer.
Die Reinigungspflicht umfasst hierbei
- das Beseitigen von Schmutz, Laub, Schlamm und anderem Unrat sowie das Entfernen sonstiger Gegenstände, die den Verkehr behindern oder gefährden,
- das Beseitigen von Gras und Wildkräutern (Unkraut) vom befestigten Straßenkörper,
- das Beseitigen von Wildkräutern (Unkraut) vom unbefestigten Straßenkörper innerhalb der geschlossenen Ortslage,
- die Durchführung des Rasenschnitts von Grasflächen und Versickerungsmulden im Bereich unbefestigter Straßenkörper,
- die Schneeräumung sowie
- bei Glätte das Bestreuen der Gehwege sowie der gemeinsamen Geh- und Radwege und der Fahrbahnen von Straßen bis zur Straßenmitte.
Verstöße gegen die Straßenreinigungspflicht werden durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung verfolgt und gegebenenfalls geahndet.
Die Reinigung der Straßen und Gossen obliegt den Anliegern mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten aller Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Außerdem sind von allen Anliegern die Geh- und Radwege, Entwässerungsanlagen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen von Schmutz, Laub, Unrat sowie Schnee und Eis freizuhalten.
Grundsätzlich gilt die Straßenreinigungspflicht ganzjährig und für alle Grundstückseigentümer.
Die Reinigungspflicht umfasst hierbei
- das Beseitigen von Schmutz, Laub, Schlamm und anderem Unrat sowie das Entfernen sonstiger Gegenstände, die den Verkehr behindern oder gefährden,
- das Beseitigen von Gras und Wildkräutern (Unkraut) vom befestigten Straßenkörper,
- das Beseitigen von Wildkräutern (Unkraut) vom unbefestigten Straßenkörper innerhalb der geschlossenen Ortslage,
- die Durchführung des Rasenschnitts von Grasflächen und Versickerungsmulden im Bereich unbefestigter Straßenkörper,
- die Schneeräumung sowie
- bei Glätte das Bestreuen der Gehwege sowie der gemeinsamen Geh- und Radwege und der Fahrbahnen von Straßen bis zur Straßenmitte.
Verstöße gegen die Straßenreinigungspflicht werden durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung verfolgt und gegebenenfalls geahndet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Bergen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Deichend 2 (beim Marktplatz)
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerkontakt: Montag - Mittwoch 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr Allgemeine Verwaltung (Fachämter): Montag + Mittwoch 8 - 13 Uhr Dienstag 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Rampe am Eingang zum Rathaus, Eingang Standesamt ebenerdig.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Hinweise für Bergen: Straßenreinigung
Die Straßenreinigungspflicht, die Art und der durchzuführende Umfang sind in der Straßenreinigungssatzung und in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Bergen geregelt. Dort ist auch zu entnehmen, welche Straßen und Wege in den Aufgabenbereich der Stadtverwaltung fallen.
Die Straßenreinigungspflicht, die Art und der durchzuführende Umfang sind in der Straßenreinigungssatzung und in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Bergen geregelt. Dort ist auch zu entnehmen, welche Straßen und Wege in den Aufgabenbereich der Stadtverwaltung fallen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bergen: Straßenreinigung
Die Stadt Bergen erhebt keine Straßenreinigungsgebühren. Kosten, die durch die Durchführung der Reinigung und Entsorgung des Reinigungsgutes entstehen, sind vom Straßenreinigungspflichtigen zu tragen.
Die Stadt Bergen erhebt keine Straßenreinigungsgebühren. Kosten, die durch die Durchführung der Reinigung und Entsorgung des Reinigungsgutes entstehen, sind vom Straßenreinigungspflichtigen zu tragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Bergen: Straßenreinigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg