Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Nienstädt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 7

    31691 Helpsen

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 -17.00 Uhr Freitag 9.00 - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05724 398

    Fax: 05724 398-30

    E-Mail: samtgemeinde@sg-nienstaedt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de