Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Hinweise für Rinteln: Straßenreinigung

    Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut.
    Besondere Verunreinigungen wie zum Beispiel durch Bauarbeiten, durch An- oder Abfuhr von festen Brennstoffen oder Abfällen, durch Unfälle, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Tiere sind unverzüglich zu beseitigen.
    Zu den der Straßenreinigung unterliegenden Straßen gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gossen, Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Rand-, Seiten- und Sicherheitsstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage.
    Die Stadt Rinteln führt zur Unterrichtung der Reinigungspflichtigen eine Übersicht über die zu reinigenden Straßen.
    Die Reinigungspflicht besteht ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind. Sie umfasst nicht die Reinigung der Sinkkästen und Straßenabläufe.
    Soweit der Stadt Rinteln die Straßenreinigung für Fahrbahnen, Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten-, Sicherheits- sowie Randstreifen in Verkehrsflächen ohne Trennung in Fahrbahn und Gehwege und in Fußgängerzonen obliegt, führt sie diese für die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze wie folgt durch:
    - in Reinigungsklasse I
    ( 1 x wöchentlich )
    - in Reinigungsklasse II
    ( 2 x wöchentlich)

    Das Straßenverzeichnis (Einteilung der Reinigungsklassen) für die Straßenreinigungsverordnung kann beim Bauamt der Stadt Rinteln eingesehen werden.

    Allgemeine Informationen

    Für die Straßenreinigung und den Winterdienst werden Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.



    Hinweise für Rinteln: Straßenreinigung - Durchführung

    Das der Straßenreinigung zugrunde liegende Straßenverzeichnis kann im Tiefbau- und Umweltamt der Stadt Rinteln eingesehen werden.

    Die Reinigungspflichten werden wie folgt übertragen:
    Ortsteil Rinteln: (alle Straßen im Ortsteil Rinteln außer Lerchenbrink und Amselweg, zuzüglich der Straßen Gerberaweg, Nelkenstraße und Tulpenstraße im Ortsteil Todenmann)

    Innerhalb der geschlossenen Ortslage wird die Reinigung der Geh- und Radwege einschließlich Winterdienst sowie die Beseitigung von Schnee und Eis in den Gossen der im Straßenverzeichnis genannten öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt. Die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eis in den Gossen wird nur übertragen, soweit die Verkehrsverhältnisse eine Beseitigung vom Geh- oder Radweg aus zulassen.

    Übrige Ortsteile:
    (alle Straßen in den übrigen Ortsteilen außer Gerberaweg, Nelkenstraße und Tulpenstraße im Ortsteil Todenmann, zuzüglich der Straßen Lerchenbrink und Amselweg im Ortsteil Rinteln)

    Straßenreinigung ohne Winterdienst
    Innerhalb der geschlossenen Ortslage wird die Reinigung der im Straßenverzeichnis genannten öffentlichen Straßen den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt. Zu den Straßen im Sinne dieser Vorschrift gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahn, Gehwege, Gossen, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind.
    Die Pflicht zur Reinigung wird auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder die ihnen gleichgestellten Personen nicht übertragen, soweit ihnen die Reinigung wegen der Verkehrsverhältnisse nicht zuzumuten ist. Entsprechend obliegt bei Grundstücken an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen den Reinigungspflichtigen nur die Reinigung der Gehwege, Radwege und Seitenstreifen.

    Hinweise für Rinteln: Straßenreinigungsgebühren (Kernstadt)

    Für die Straßenreinigung und den Winterdienst werden Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Baubetriebshof - Schwarz

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Emerten 5

    31737 Rinteln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch: 14:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Hinweise für Rinteln: Straßenreinigung

    • Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln (Straßenreinigungsgebührensatzung)
    • Straßenreinigungssatzung
    • Straßenreinigungsverordnung

    Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln (Straßenreinigungsgebührensatzung)

    Hinweise für Rinteln: Straßenreinigung - Durchführung

    • Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln (Straßenreinigungsgebührensatzung)
    • Straßenreinigungssatzung
    • Straßenreinigungsverordnung

    Hinweise für Rinteln: Straßenreinigungsgebühren (Kernstadt)

    Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln (Straßenreinigungsgebührensatzung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rinteln: Straßenreinigung

    Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut.

    Besondere Verunreinigungen wie zum Beispiel durch Bauarbeiten, durch An- oder Abfuhr von festen Brennstoffen oder Abfällen, durch Unfälle, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Tiere sind unverzüglich zu beseitigen.

    Zu den der Straßenreinigung unterliegenden Straßen gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gossen, Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Rand-, Seiten- und Sicherheitsstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage.

    Die Stadt Rinteln führt zur Unterrichtung der Reinigungspflichtigen eine Übersicht über die zu reinigenden Straßen.

    Die Reinigungspflicht besteht ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind. Sie umfasst nicht die Reinigung der Sinkkästen und Straßenabläufe.

    Soweit der Stadt Rinteln die Straßenreinigung für Fahrbahnen, Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten-, Sicherheits- sowie Randstreifen in Verkehrsflächen ohne Trennung in Fahrbahn und Gehwege und in Fußgängerzonen obliegt, führt sie diese für die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze wie folgt durch:

    • in Reinigungsklasse I (1 x wöchentlich)
    • in Reinigungsklasse II (2 x wöchentlich)

    Das Straßenverzeichnis (Einteilung der Reinigungsklassen) für die Straßenreinigungsverordnung kann beim Bauamt der Stadt Rinteln eingesehen werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rinteln: Straßenreinigung

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln erhoben.

    Hinweise für Rinteln: Straßenreinigung - Durchführung

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln erhoben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de