Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Weyhe: Straßenreinigung
Regelungen zur Straßenreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung normiert. Die Straßenreinigung ist hierdurch teilweise auf die Anlieger übertragen worden.
Regelungen zur Straßenreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung normiert. Die Straßenreinigung ist hierdurch teilweise auf die Anlieger übertragen worden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Weyhe: Straßenreinigung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um die Straßenreinigung in der geschlossenen Ortslage handelt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um die Straßenreinigung in der geschlossenen Ortslage handelt.
Ansprechpartner
Gemeinde Weyhe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung Mo-Mi 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 -15:30 Uhr Do 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr 8:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro Mo-Mi 7:30 - 17:00 Uhr Do 7:30 - 18:30 Uhr Fr 7:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Weyhe: Straßenreinigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg