Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Hinweise für Stuhr: Straßenreinigung

    Nach der Satzung der Gemeinde Stuhr sind die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an Bundes-, Landes-, Kreisstraßen sowie Gemeindestraßen mit starkem Verkehrsaufkommen und Straßen in Gewerbegebieten angrenzen, soweit an den entsprechenden Straßen eine Gosse verläuft, von der Straßenreinigungspflicht ausgenommen. Die Straßenreinigung an diesen Straßen erfolgt durch die Gemeinde Stuhr. Die Reinigung der Gehwege, Radwege und Seitenstreifen verbleibt bei den angrenzenden Grundstückseigentümern. Bei Schneefall sind die Fußgängerüberwege und Gehwege sowie die gemeinsamen Rad- und Gehwege mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Ist über Nacht Schnee gefallen oder hat sich Glätte gebildet, muss die Reinigung werktags bis 07:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr durchgeführt sein. Bei Bedarf ist das Schneeräumen und Streuen bis 20:00 Uhr zu wiederholen. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Chemikalien nicht und Streusalz nur in Ausnahmefällen verwendet werden.

    Weitere Informationen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stuhr - Liegenschaften & Betriebe

    Adresse

    Hausanschrift

    Blockener Straße 6

    28816 Stuhr

    Kontakt

    Fax: 0421 5695-9605

    Telefon Festnetz: 0421 5695-605

    E-Mail: J.Grube@Stuhr.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stuhr: Straßenreinigung

    Für die Reinigung der öffentlichen Straßen werden von der Gemeinde Stuhr Gebühren zur Deckung der entstehenden Kosten erhoben.
    Die Gebühren betragen zurzeit 0,95 € pro laufenden Meter Grundstücksbreite.
    Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die an die von der Straßenreinigung betroffenen Straßen angrenzen bzw. durch sie erschlossen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de