Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Hinweise für Diepholz: Straßenreinigung

    In bestimmten Straßen betreibt die Stadt Diepholz die Straßenreinigung (Sommerdienst und/oder Winterdienst) als öffentliche Einrichtung. In den Straßen in denen Sommerdienst durch die Stadt erbracht wird (gekennzeichnete Straßen im Straßenverzeichnis), werden die Fahrbahnen, Gossen und Parkbuchten maschinell durch ein Reinigungsfahrzeug gereinigt. In den Straßen in denen Winterdienst durch die Stadt erbracht wird (gekennzeichnete Straßen im Straßenverzeichnis), räumt und streut der Bauhof die Fahrbahnen. Für diese städtischen Leistungen werden Gebühren erhoben. Die Grundlagen für die Gebührenerhebung sind die Straßenreinigungssatzung, die Straßenreinigungsverordnung und die Straßenreinigungsgebührensatzung. In welchen Straßen die Reinigung auf die Anlieger übertragen wurde erfahren Sie HIER

    Wer muss die Gebühr bezahlen?

    Zahlungspflichtig ist jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück einer Straße anliegt oder zugewandt ist (Anlieger und Hinterlieger), in der die Stadt die Sommerreinigung und/oder den Winterdienst durchführt. Die von der Stadt Diepholz zu reinigenden Straßen sind im Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung  festgelegt. Sobald die Stadt in den Straßen des Verzeichnisses im Sommer oder im Winter zum Einsatz kommt, müssen Gebühren erhoben werden.

    Berechnungsmaßstab

    Berechnungsgrundlage sind die anliegenden und zugewandten Grundstücksseiten (Frontmeter) und die Einteilung in die Reinigungsklassen nach dem Straßenverzeichnis. Die Frontmeterlänge wird mit dem Gebührensatz einer Reinigungsklasse multipliziert.

    Die Gebühr beträgt ab 2018 jährlich je Meter Frontlänge in

    Reinigungsklasse I Sommerdienst (1 x wöchentliche maschinelle Reinigung)                                  1,55 €

    Reinigungsklasse II Sommerdienst (Fußgängerzone - 3 x wöchentliche händische Reinigung)    14,95 €

    Reinigungsklasse Winterdienst                            0,75 €

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Diepholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05441 909-252

    Telefon Festnetz: 05441 909

    E-Mail: webmaster@stadt-diepholz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Diepholz - Abteilung Controlling und Verwaltung Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05441 909-315

    Fax: 05441 909-254

    E-Mail: bauverwaltungsrecht@stadt-diepholz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de