Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Hinweise für Diepholz: Straßenreinigung

    Allgemeine Informationen

    In bestimmten Straßen betreibt die Stadt Diepholz die Straßenreinigung (Sommerdienst und/oder Winterdienst) als öffentliche Einrichtung. In den Straßen in denen Sommerdienst durch die Stadt erbracht wird (gekennzeichnete Straßen im Straßenverzeichnis), werden die Fahrbahnen, Gossen und Parkbuchten maschinell durch ein Reinigungsfahrzeug gereinigt. In den Straßen in denen Winterdienst durch die Stadt erbracht wird (gekennzeichnete Straßen im Straßenverzeichnis), räumt und streut der Bauhof die Fahrbahnen. Für diese städtischen Leistungen werden Gebühren erhoben. Die Grundlagen für die Gebührenerhebung sind die Straßenreinigungssatzung, die Straßenreinigungsverordnung und die Straßenreinigungsgebührensatzung. In welchen Straßen die Reinigung auf die Anlieger übertragen wurde erfahren Sie HIER

    Wer muss die Gebühr bezahlen?

    Zahlungspflichtig ist jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück einer Straße anliegt oder zugewandt ist (Anlieger und Hinterlieger), in der die Stadt die Sommerreinigung und/oder den Winterdienst durchführt. Die von der Stadt Diepholz zu reinigenden Straßen sind im Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung  festgelegt. Sobald die Stadt in den Straßen des Verzeichnisses im Sommer oder im Winter zum Einsatz kommt, müssen Gebühren erhoben werden.

    Berechnungsmaßstab

    Berechnungsgrundlage sind die anliegenden und zugewandten Grundstücksseiten (Frontmeter) und die Einteilung in die Reinigungsklassen nach dem Straßenverzeichnis. Die Frontmeterlänge wird mit dem Gebührensatz einer Reinigungsklasse multipliziert.

    Die Gebühr beträgt ab 2018 jährlich je Meter Frontlänge in

    Reinigungsklasse I Sommerdienst (1 x wöchentliche maschinelle Reinigung)                                  1,55 €

    Reinigungsklasse II Sommerdienst (Fußgängerzone – 3 x wöchentliche händische Reinigung)    14,95 €

    Reinigungsklasse Winterdienst                            0,75 €



    Allgemeine Informationen

    In bestimmten Straßen betreibt die Stadt Diepholz die Straßenreinigung (Sommerdienst und/oder Winterdienst) als öffentliche Einrichtung. In den Straßen in denen Sommerdienst durch die Stadt erbracht wird (gekennzeichnete Straßen im Straßenverzeichnis), werden die Fahrbahnen, Gossen und Parkbuchten maschinell durch ein Reinigungsfahrzeug gereinigt. In den Straßen in denen Winterdienst durch die Stadt erbracht wird (gekennzeichnete Straßen im Straßenverzeichnis), räumt und streut der Bauhof die Fahrbahnen. Für diese städtischen Leistungen werden Gebühren erhoben. Die Grundlagen für die Gebührenerhebung sind die Straßenreinigungssatzung, die Straßenreinigungsverordnung und die Straßenreinigungsgebührensatzung. In welchen Straßen die Reinigung auf die Anlieger übertragen wurde erfahren Sie HIER

    Wer muss die Gebühr bezahlen?

    Zahlungspflichtig ist jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück einer Straße anliegt oder zugewandt ist (Anlieger und Hinterlieger), in der die Stadt die Sommerreinigung und/oder den Winterdienst durchführt. Die von der Stadt Diepholz zu reinigenden Straßen sind im Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung festgelegt. Sobald die Stadt in den Straßen des Verzeichnisses im Sommer oder im Winter zum Einsatz kommt, müssen Gebühren erhoben werden.

    Berechnungsmaßstab

    Berechnungsgrundlage sind die anliegenden und zugewandten Grundstücksseiten (Frontmeter) und die Einteilung in die Reinigungsklassen nach dem Straßenverzeichnis. Die Frontmeterlänge wird mit dem Gebührensatz einer Reinigungsklasse multipliziert.

    Die Gebühr beträgt ab 2018 jährlich je Meter Frontlänge in

    Reinigungsklasse I Sommerdienst (1 x wöchentliche maschinelle Reinigung) 1,55 €

    Reinigungsklasse II Sommerdienst (Fußgängerzone - 3 x wöchentliche händische Reinigung) 14,95 €

    Reinigungsklasse Winterdienst 0,75 €



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Diepholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Mittwoch: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05441 909

    Fax: 05441 909-252

    E-Mail: webmaster@stadt-diepholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024