Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Diepholz: Straßenreinigung
In bestimmten Straßen betreibt die Stadt Diepholz die Straßenreinigung (Sommerdienst und/oder Winterdienst) als öffentliche Einrichtung. In den Straßen in denen Sommerdienst durch die Stadt erbracht wird (gekennzeichnete Straßen im Straßenverzeichnis), werden die Fahrbahnen, Gossen und Parkbuchten maschinell durch ein Reinigungsfahrzeug gereinigt. In den Straßen in denen Winterdienst durch die Stadt erbracht wird (gekennzeichnete Straßen im Straßenverzeichnis), räumt und streut der Bauhof die Fahrbahnen. Für diese städtischen Leistungen werden Gebühren erhoben. Die Grundlagen für die Gebührenerhebung sind die Straßenreinigungssatzung, die Straßenreinigungsverordnung und die Straßenreinigungsgebührensatzung. In welchen Straßen die Reinigung auf die Anlieger übertragen wurde erfahren Sie HIER
Wer muss die Gebühr bezahlen?
Zahlungspflichtig ist jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück einer Straße anliegt oder zugewandt ist (Anlieger und Hinterlieger), in der die Stadt die Sommerreinigung und/oder den Winterdienst durchführt. Die von der Stadt Diepholz zu reinigenden Straßen sind im Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung festgelegt. Sobald die Stadt in den Straßen des Verzeichnisses im Sommer oder im Winter zum Einsatz kommt, müssen Gebühren erhoben werden.
Berechnungsmaßstab
Berechnungsgrundlage sind die anliegenden und zugewandten Grundstücksseiten (Frontmeter) und die Einteilung in die Reinigungsklassen nach dem Straßenverzeichnis. Die Frontmeterlänge wird mit dem Gebührensatz einer Reinigungsklasse multipliziert.
Die Gebühr beträgt ab 2018 jährlich je Meter Frontlänge in
Reinigungsklasse I Sommerdienst (1 x wöchentliche maschinelle Reinigung) 1,55 €
Reinigungsklasse II Sommerdienst (Fußgängerzone – 3 x wöchentliche händische Reinigung) 14,95 €
Reinigungsklasse Winterdienst 0,75 €
In bestimmten Straßen betreibt die Stadt Diepholz die Straßenreinigung (Sommerdienst und/oder Winterdienst) als öffentliche Einrichtung. In den Straßen in denen Sommerdienst durch die Stadt erbracht wird (gekennzeichnete Straßen im Straßenverzeichnis), werden die Fahrbahnen, Gossen und Parkbuchten maschinell durch ein Reinigungsfahrzeug gereinigt. In den Straßen in denen Winterdienst durch die Stadt erbracht wird (gekennzeichnete Straßen im Straßenverzeichnis), räumt und streut der Bauhof die Fahrbahnen. Für diese städtischen Leistungen werden Gebühren erhoben. Die Grundlagen für die Gebührenerhebung sind die Straßenreinigungssatzung, die Straßenreinigungsverordnung und die Straßenreinigungsgebührensatzung. In welchen Straßen die Reinigung auf die Anlieger übertragen wurde erfahren Sie HIER
Wer muss die Gebühr bezahlen?
Zahlungspflichtig ist jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück einer Straße anliegt oder zugewandt ist (Anlieger und Hinterlieger), in der die Stadt die Sommerreinigung und/oder den Winterdienst durchführt. Die von der Stadt Diepholz zu reinigenden Straßen sind im Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung festgelegt. Sobald die Stadt in den Straßen des Verzeichnisses im Sommer oder im Winter zum Einsatz kommt, müssen Gebühren erhoben werden.
Berechnungsmaßstab
Berechnungsgrundlage sind die anliegenden und zugewandten Grundstücksseiten (Frontmeter) und die Einteilung in die Reinigungsklassen nach dem Straßenverzeichnis. Die Frontmeterlänge wird mit dem Gebührensatz einer Reinigungsklasse multipliziert.
Die Gebühr beträgt ab 2018 jährlich je Meter Frontlänge in
Reinigungsklasse I Sommerdienst (1 x wöchentliche maschinelle Reinigung) 1,55 €
Reinigungsklasse II Sommerdienst (Fußgängerzone - 3 x wöchentliche händische Reinigung) 14,95 €
Reinigungsklasse Winterdienst 0,75 €
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Straßenreinigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg