Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Garbsen: Straßenreinigung
Die Stadt Garbsen erhebt die Straßenreinigungsgebühr für die Reinigung der im Verzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung genannten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer, deren Grundstücke an einer der im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung) aufgeführten Straßen, Wege und Plätze liegt, und die Eigentümer der übrigen durch die Straße erschlossenen Grundstücke, die sogenannten Hinterlieger.
Die Stadt Garbsen erhebt die Straßenreinigungsgebühr für die Reinigung der im Verzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung genannten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer, deren Grundstücke an einer der im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung) aufgeführten Straßen, Wege und Plätze liegt, und die Eigentümer der übrigen durch die Straße erschlossenen Grundstücke, die sogenannten Hinterlieger.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Straßenverkehr -42.5-
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 15 bis 18 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr
Kontakt
Region Hannover - 86.07 - Team Straßenmeisterei Burgwedel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: 86.07@region-hannover.de
Telefon Festnetz: 0511 61628400
Weitere Informationen
Region Hannover - 86.08 - Team Straßenmeisterei Ronnenberg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: smronnenberg@region-hannover.de
Telefon Festnetz: 0511 61628500
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Hinweise für Garbsen: Straßenreinigung
Straßenreinigungsgebührensatzung
Straßenreinigungsgebührensatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Garbsen: Straßenreinigung
Seit dem 1. Januar 2020 gilt in der Stadt Garbsen eine neue Straßenreinigungsgebührensatzung.
Die bis zum 31.12.2019 zur Abrechnung herangezogene Gebührenberechnung nach Frontmetern wurde zum 01.01.2020 aufgrund der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg durch die Berechnung nach dem Quadratmeterwurzelmaßstab ersetzt.
Für die meisten Bürger der Stadt Garbsen wird sich an der Gebührenhöhe nicht viel ändern. Grundstückseigentümer, die aufgrund der Sonderform ihres Grundstücks bisher in besonderem Maße bevorteilt waren, werden nach der neuen Regelung etwas mehr zahlen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt. Die ausführliche Begründung der aktuellen Satzungsänderung finden Sie hier.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt in der Stadt Garbsen eine neue Straßenreinigungsgebührensatzung.
Die bis zum 31.12.2019 zur Abrechnung herangezogene Gebührenberechnung nach Frontmetern wurde zum 01.01.2020 aufgrund der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg durch die Berechnung nach dem Quadratmeterwurzelmaßstab ersetzt.
Für die meisten Bürger der Stadt Garbsen wird sich an der Gebührenhöhe nicht viel ändern. Grundstückseigentümer, die aufgrund der Sonderform ihres Grundstücks bisher in besonderem Maße bevorteilt waren, werden nach der neuen Regelung etwas mehr zahlen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt. Die ausführliche Begründung der aktuellen Satzungsänderung finden Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg