Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Burgwedel: Straßenreinigung
Die Stadt Burgwedel hat die Reinigung der Geh- und gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie der Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke bzw. den ihnen gleichgestellten Personen auferlegt.
Die Reinigungspflicht erstreckt sich,
- soweit die Stadt die Fahrbahnen einschließlich Gossen und Parkspuren reinigt, auf die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, sowie auf Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen,
- in allen übrigen Fällen auch auf die Fahrbahnen einschließlich Gossen und Parkspuren bis zu der Mittellinie der Fahrbahnen, jedoch auf die ganze Straßenbreite einschließlich der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, soweit die Reinigungspflicht nur für Grundstückseigentümer auf einer Straßenseite besteht.
Die Reinigungspflicht wird auf die Grundstückseigentümer oder die ihnen gleichgestellten Personen nicht übertragen, wenn ihnen die Reinigung aufgrund der Verkehrsverhältnisse nicht zuzumuten ist.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung und der Verordnung zur Straßenreinigung der Stadt Burgwedel.
Die Stadt Burgwedel hat die Reinigung der Geh- und gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie der Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke bzw. den ihnen gleichgestellten Personen auferlegt.
Die Reinigungspflicht erstreckt sich,
- soweit die Stadt die Fahrbahnen einschließlich Gossen und Parkspuren reinigt, auf die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, sowie auf Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen,
- in allen übrigen Fällen auch auf die Fahrbahnen einschließlich Gossen und Parkspuren bis zu der Mittellinie der Fahrbahnen, jedoch auf die ganze Straßenbreite einschließlich der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, soweit die Reinigungspflicht nur für Grundstückseigentümer auf einer Straßenseite besteht.
Die Reinigungspflicht wird auf die Grundstückseigentümer oder die ihnen gleichgestellten Personen nicht übertragen, wenn ihnen die Reinigung aufgrund der Verkehrsverhältnisse nicht zuzumuten ist.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung und der Verordnung zur Straßenreinigung der Stadt Burgwedel.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Region Hannover - 86.07 - Team Straßenmeisterei Burgwedel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: 86.07@region-hannover.de
Telefon Festnetz: 0511 61628400
Weitere Informationen
Region Hannover - 86.08 - Team Straßenmeisterei Ronnenberg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: smronnenberg@region-hannover.de
Telefon Festnetz: 0511 61628500
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Hinweise für Burgwedel: Straßenreinigung
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Burgwedel: Straßenreinigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg