Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Hinweise für Hannover: Straßenreinigung

    Die Straßenreinigungsgebühren werden nach der Straßenreinigungssatzung und -verordnung des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) vom Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungsteuer der Landeshauptstadt Hannover im Auftrag für aha sowohl für Anliegergrundstücke als auch für die sonstigen durch die Straßen erschlossenen Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) erhoben.

    Maßstab ist die Frontlänge des Grundstückes und die Reinigungsklasse, zu der die jeweilige Straße gehört.

    Bei Anliegergrundstücken ist die Frontlänge die Seite des Grundstücks, mit der es der Straße anliegt. Liegt ein Grundstück mehreren Straßen an, werden sämtliche anliegenden Fronten zugrunde gelegt. Bei Hinterliegergrundstücken gilt als Frontlänge die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, von der es erschlossen wird.

    Die maßgeblichen Reinigungsklassen der jeweiligen gebührenpflichtig gereinigten Straßen sind im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsverordnung nach den Kriterien Verkehrsbelastung und Verschmutzungsgrad von aha festgelegt. Der Reinigungsumfang kann auch die Gehwege einschließen. Die Reinigungsintervalle reichen von der zweiwöchentlichen bis zur täglichen Reinigung.

    Wenn die Straßenreinigung aus zwingenden Gründen vorübergehend eingestellt werden muss (z. B. wegen Bauarbeiten), besteht ein Anspruch auf Gebührenminderung erst dann, wenn die Unterbrechung länger als einen Monat dauert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Hannover: Straßenreinigung

    Da die Reinigung von aha erledigt wird, ist  bei Fragen zur Häufigkeit und Qualität der Reinigung der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (kostenlose Service-Nr.: 0800-999 11 99 oder E-Mail: reinigungsorganisation@aha-region.de) der richtige Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 20.32 - Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungsteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannssenstr. 10

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-44186

    Fax: +49 511 168-41180

    Telefon Festnetz: +49 511 168-43069

    E-Mail: 20.32@Hannover-Stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Hannover: Straßenreinigung

    Falls die/der Abgabenpflichtige mit der Festsetzung oder Erhebung der Abgabe nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen.

    Sollten bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf die Abgaben fällig werden, müssen diese termingerecht gezahlt werden. Ein Rechtsbehelf hat nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung. Eventuell überzahlte Beträge werden später erstattet oder verrechnet.

    Werden festgesetzte Abgaben nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet, sind Säumniszuschläge zu erheben. Auf Antrag können festgesetzte Abgaben gestundet oder erlassen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Im Fall der Stundung sind Stundungszinsen zu zahlen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hannover: Straßenreinigung

    Die Grundbesitzabgaben Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren sind mit je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zu entrichten. Auf Antrag ist eine jährliche Zahlungsweise zum 01.07. möglich. Werden Nachzahlungen für zurückliegende Zeiträume festgesetzt, werden diese einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig.

    Bemerkungen

    Hinweise für Hannover: Straßenreinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de