Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Radolfshausen: Straßenreinigung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Radolfshausen sowie der entsprechenden Mitgliedsgemeinde.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Radolfshausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Vöhreweg 10

    37136 Ebergötzen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05507 9678-0

    Fax: 05507 9678-88

    E-Mail: rathaus@radolfshausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Hinweise für Radolfshausen: Straßenreinigung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Radolfshausen: Straßenreinigung

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Samtgemeinde Radolfshausen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de