Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Hattorf am Harz: Straßenreinigung
Die Satzung über die Straßenreinigung in der Samtgemeinde Hattorf am Harz regelt die Übertragung der Reinigungspflicht, während die Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde die Art, das Maß und die räumliche Ausdehnung der Reinigung regelt.
Die Satzung über die Straßenreinigung in der Samtgemeinde Hattorf am Harz regelt die Übertragung der Reinigungspflicht, während die Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde die Art, das Maß und die räumliche Ausdehnung der Reinigung regelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg