Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Osterode am Harz: Straßenreinigung
Der Stadt Osterode am Harz obliegt innerhalb der geschlossenen Ortslagen ihres Stadtgebietes die Durchführung der Straßenreinigung (Sommerreinigung und Winterdienst) auf den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (öffentliche Straßen) einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, soweit diese Verpflichtung nicht nach den Regelungen der Satzung über die Straßenreinigung teilweise oder vollständig den Anliegern übertragen ist.
Reinigungsklassen und Reinigungsarten
Die Straßen und Straßenabschnitte, auf denen die Stadt Osterode am Harz die Straßenreinigung durchführt, sind in einem Straßenverzeichnis aufgeführt, das der Satzung über die Straßenreinigung als Anlage beigefügt ist.
Die Häufigkeit der Straßenreinigung wird in folgende Reinigungsklassen aufgeteilt:
Sommerreinigung
- Reinigungsklasse R 1
2x wöchentliche Reinigung durch die Stadt - Reinigungsklasse R 2
1x wöchentliche Reinigung durch die Stadt
Winterdienst
- Winterdienst W
Winterdienst durch die Stadt (mindestens 1x täglich, soweit dies aufgrund der Witterung und des Verkehrsbedürfnisses erforderlich ist, darüber
hinaus ggf. mehrmals täglich)
Gebührenpflichtige
Gebührenpflichtige sind die Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Als Benutzer der Straßenreinigung gelten die Eigentümer der Grundstücke, die nach dem Straßenverzeichnis der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Osterode am Harz - in der jeweils gültigen Fassung - an gereinigten Straßen, Wegen und Plätzen liegen, und ihnen gleichgestellte Personen.
Gebührenmaßstab
Frontmetermaßstab bis 31.12.2023
Die Benutzungsgebühr für die Straßenreinigung errechnet sich nach der Frontlänge des Buchgrundstücks und der Reinigungsklasse der zu reinigenden Straße nach dem Straßenverzeichnis.
Quadratwurzelmaßstab ab 01.01.2024
Die Benutzungsgebühr für die Straßenreinigung errechnet sich aus der Quadratwurzel der amtlichen Fläche des Buchgrundstücks und der Reinigungsklasse der zu reinigenden Straße nach dem Straßenverzeichnis.
Gebührenhöhe
Die Gebühr beträgt bis zum 31.12.2023 je Meter Frontlänge in
Reinigungsklasse R 1
4,99 €
Reinigungsklasse R 2
2,49 €
Winterdienst W
1,58 €
Die Gebühr beträgt ab dem 01.01.2024 je (Wurzel-)Meter in
Reinigungsklasse R 1
5,03 €
Reinigungsklasse R 2
2,51 €
Winterdienst W
1,45 €
Auskunfts- und Anzeigepflicht
Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, auf Verlangen die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen mündlichen, schriftlichen und elektronischen Auskünfte zu erteilen. Innerhalb eines Monats ist jeder Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen anzuzeigen. Zur Anzeige sind der bisherige und der neue Gebührenpflichtige verpflichtet. Veränderungen der Grundstücksflächen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Entstehen und Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Anschluss an die Straßenreinigung. Erfolgt der Anschluss an die Straßenreinigung nach dem ersten Tag eines Monats, so entsteht die Gebührenpflicht mit dem ersten Tag des Folgemonats. Sie erlischt mit Ablauf des Monats, in dem die Straßenreinigung eingestellt wird.
Fälligkeiten
Die Gebühr wird am 15.02., 15.05., 15.08, und 15.11 zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig. Entsteht oder ändert sich die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die für dieses Kalenderjahr zu entrichtende Gebühr innerhalb eines Monats nach Heranziehung vom Gebührenpflichtigen zu zahlen. Ist im Gebührenbescheid ein anderer Zahlungstermin angegeben, so gilt dieser.
Die Straßenreinigungsgebühr wird durch Bescheid festgesetzt. Die Gebühr kann zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden.
Datenverarbeitung
Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden Abgabenpflichtigen sowie zur Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung dieser Abgaben ist die Verarbeitung der hierfür erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Vor-und Zuname des Abgabepflichtigen und dessen Kontaktdaten; Grundstücksbezeichnung, nebst Größe und Grundbuchbezeichnung) im Wege automatisierter Abrufverfahren durch die Stadt Osterode am Harz zulässig.
Die Gemeinde darf die für Zwecke der Grundsteuern des Liegenschaftsbuches und des Melderechts bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für die genannten Zwecke nutzen und sich die Daten von den entsprechenden Behörden (z.B. Finanz-, Kataster-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen, was auch im Wege automatisierter Abrufverfahren erfolgen kann.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen oder Beschwerden zur technischen Durchführung der Straßenreinigung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Bauen, Bereich Tiefbau.
Sofern Sie Fragen zur Gebührenfestsetzung bzw. der Gebührenhöhe haben, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Finanzen, Bereich Abgaben.
Rechtsgrundlage
- Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Osterode am Harz
- Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Osterode am Harz
- Straßenreinigungsgebührensatzung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
B2 - Abgaben
Kontaktperson
Frau Dix (Fachdienst Finanzen - Abgaben)
Herr Heitkamp (Fachdienst Finanzen - Abgaben)
Frau Morig (Fachdienst Finanzen - Abgaben)
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterode am Harz: Straßenreinigung
- Straßenverzeichnis Reinigungsklassen ab dem 01.01.2018
- Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Osterode am Harz (01.01.2018)
- Straßenreinigungsgebührensatzung (gültig bis 31.12.2023)
- Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Osterode am Harz (01.01.2018)
- Gebührensatzung der Stadt Osterode am Harz für die Straßenreinigung - ab dem 01.01.2024 (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg