Straßenreinigung
Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Cremlingen - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rechts neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Cremlingen, Emil-Berg-Straße
Linie:- Bus: 430
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Cremlingen
Empfänger: Gemeinde Cremlingen
IBAN: DE84 2709 2555 4107 1069 00
BIC: GENODEF1WFV
Bankinstitut: Volksbank WF-SZ
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg