Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Hinweise für Ilsede: Wissenswertes über die Straßenreinigung

    Allgemeine Informationen

    Die Straßenreinigungsgebühr ist in der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Ilsede, in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ilsede und in der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Ilsede geregelt.

    In der Gemeinde Ilsede wird nicht für alle Straßen eine Straßenreinigung durchgeführt, sondern nur für die Straßen, die im Straßenverzeichnis A der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ilsede aufgezählt werden.

    Die Straßenreinigung wird für die im Straßenverzeichnis A aufgeführten Straßen im Abstand von 14 Tagen durchgeführt.

    Soweit die Straßenreinigung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke oder ihnen gleichgestellten Personen übertragen worden ist, ist sie jeweils bei Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich am letzten Werktag der Woche bis Einbruch der Dunkelheit durchzuführen.

    Die Reinigungspflicht der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke oder der ihnen gleichgestellten Personen erstreckt sich,

    • soweit die Gemeinde die Fahrbahnen einschließlich Gossen (als öffentliche Aufgabe), Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen (entsprechend ihrer Eigentümerverpflichtungen) reinigt, auf die Geh- und Radwege sowie Parkbuchten.
    • in allen übrigen Fällen auch auf die Fahrbahnen einschließlich Gossen und Fahrspuren, Grün-, Trenn-, Seiten-, und Sicherheitsstreifen bis zur Straßenmitte, bei Eckgrundstücken bis zum Kreuzungspunkt der Mittellinien der Fahrbahnen, jedoch auf die ganze Straßenbreite einschließlich der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, soweit die Reinigungspflicht nur für die Grundstückseigentümer auf einer Straßenseite besteht.

    Die Gebührenhöhe beträgt zurzeit für 1 m Straßenfrontlänge 0,95 €.

    Bei Fragen bezüglich der ausgemessenen Straßenfrontmeter wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 3. Die zuständige Sachbearbeitung ist für Straßen- und Wegeunterhaltung sowie Verkehrsangelegenheiten zuständig. Bei Fragen bezüglich der Veranlagung der Straßenreinigungsgebühr wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 1. Die zuständige Sachbearbeitung ist für die Straßenreinigungsgebühr und Grundsteuer A und B zuständig.

    Die Straßenreinigungsgebühr wird zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11 fällig. Entsteht die Gebührenpflicht im Laufe eines Vierteljahres, so ist die Gebühr innerhalb eines Monates nach Heranziehung zu entrichten. Auf Antrag des Gebührenschuldners kann die Gemeinde Ilsede den Jahresbetrag auf die Fälligkeit 01.07 umstellen. In solch einem Fall wird der Jahresbetrag in einer Summe zum 01.07 fällig.

    Alle weiteren Regelungen entnehmen Sie bitte den oben genannten Rechtsgrundlagen.

    Wie wird die Straßenreinigung umgemeldet?

    Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebührenpflicht auf den neuen Eigentümer über, sobald eine der Vertragsparteien innerhalb eines Monates nach dem Wechsel der Rechtsverhältnisse schriftlich das Übergabedatum des Grundstückes mitgeteilt hat. Wenn der bisherige Eigentümer die Mitteilung des Übergabedatums versäumt, so haftet er für die Gebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der Gemeinde Ilsede entfallen, neben dem neuen Eigentümer.

    Die Pflicht zur Tragung der Straßenreinigungsgebühr endet für den bisherigen Eigentümer zum Monatsende des Übergangs. Für den neuen Eigentümer beginnt die Gebührenpflicht mit dem auf den Übergang folgenden Monat.

    Für die Ummeldung der Straßenreinigungsgebühr kann ein aufgesetztes Schreiben, eine Kopie des Kaufvertrages, eine Mitteilung per E-Mail oder eine Kopie der Grundbuchumschreibung eingereicht werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Ilsede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de