Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

    Hinweise für Lengede: Straßenreinigung

    Allgemeine Informationen

    Die gesetzliche Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage (einschließlich der Landes- und Kreisstraßen) obliegt der Gemeinde. Die Gemeinde Lengede hat die Reinigungspflicht auf die Eigentümer der an die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze anliegende Grundstücke übertragen. Dazu zählen auch die Grundstücke die durch Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Gossen, Parkstreifen- und Plätze, kombinierten Geh und Radwege und sonstige Nebenräume getrennt sind.


    Art und Umfang
    Die Reinigung umfasst die Fahrbahnen, Gossen, Gehwege, Radwege, kombinierte Geh- und Radwege und Parkplätze- und Streifen.

    Die Reinigungspflicht gilt grundsätzlich bis zur Mitte der Straße. Ist nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenfläche. Bei Eckgrundstücken werden die zu reinigenden Flächen bis zum Schnittpunkt der Mittellinien beider Straßen erweitert.

    Bei Grundstücken, die an geschlossenen Stichwegen liegen, obliegt die Reinigungspflicht den Eigentümern aller angrenzenden Grundstücke zu gleichen Teilen der Wegefläche.

    Dazu zählt die Beseitigung von Schmutz, Laub, Kehricht, Schlamm, Abfällen, sonstigem Unrat, Unkraut u.a. wild wachsende Pflanzen.

    Besondere Verunreinigungen wie z. B. durch Bauarbeiten, durch den Verkauf von Waren, die An- und Abfahrt von Brenn- oder Baustoffen, Abfällen, durch Unfälle, Tiere, Ölspuren, abgefallene Äste oder Zweige usw. sind unverzüglich vom Verursacher zu beseitigen. Trifft die Reinigungspflicht nach anderen Vorschriften des öffentlichen Rechts einen Dritten, so geht dessen Pflicht zur Reinigung vor.

    Bei der Reinigung dürfen Schmutz und sonstige Abfälle sowie Schnee und Eis nicht in die Gossen, Rinnsteine, Gräben oder Einlaufschächte der Straßenkanalisation oder auf Nachbargrundstücke gekehrt werden.

    Die Reinigung der Gossen ist vom Bürgersteig aus vorzunehmen.


    Wann muss die Straßenreinigung erfolgen?
    Sie ist nach Bedarf mindestens einmal wöchentlich bis Sonnabend 18.00 Uhr durchzuführen.


    Wie verhalte ich mich im Winter?
    Die Schneeräumung muss auf den Gehwegen, Radwegen und kombinierten Geh- und Radwegen vorgenommen werden.

    Das Bestreuen der Radwege umfasst den Gehweg, Fußgängerüberwege und die gefährlichen Fahrbahnstellen bzw. gefährlichen Stellen separater Radwege mit nicht unbedeutsamem Verkehr bei Schnee- und Eisglätte.

    Bei Schneefall sind Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1 m ganz, sonst mindestens mit einer Breite von 1 m von Schnee zu räumen, wie es die öffentliche Sicherheit erfordert. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1 m neben der Fahrbahn oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.

    Schnee und Eis sind auf den Gehwegen an der Fahrbahnseite oder bei nicht vorhandenen Gehwegen oder bei Gehwegen mit nicht ausreichender Breite am Rande der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht behindert wird. Schnee und Eis dürfen nicht auf den Geh-/Radwegen gelagert werden.

    Bei Eintritt von Tauwetter sind die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten soweit wie möglich schnee- und eisfrei zu halten, der Ablauf des Schmelzwassers ist zu gewährleisten.

    Wann muss geräumt werden?

    Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung bis 09:00 Uhr durchgeführt sein. Das Schneeräumen und Streuen ist bis 20:00 Uhr bei Bedarf zu wiederholen.

    Mit welchen Mitteln darf ich streuen bzw. nicht streuen?

    Bei Glätte darf mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln gestreut werden, so dass der Weg sicher für die Fußgänger und Radfahrer ist. Zur Beseitigung von Eis und Schnee darf kein Salz, Salzsandgemische oder chemische Aufbaustoffe verwendet werden.


    Information für Hundehalter
    Hundehalter müssen den von ihren Tieren abgelegenen Kot von öffentlichen Straßen, Gehwegen, öffentlichen Anlagen und sonstigen Orten, an denen sich regelmäßig Menschen aufhalten, unverzüglich beseitigen.


    Straßenreinigung durch die Gemeinde
    Bei folgenden Straßen wird die Straßenreinigung von der Gemeinde Lengede übernommen, die Reinigung der Gosse muss aber durch den Grundstückseigentümer erfolgen.

    L 472 (Broistedt, Klein Lafferde und Lengede)

    L 473 (Klein Lafferde)

    L 475 (Barbecke und Broistedt)

    L 619 (Barbecke und Woltwiesche)

    K 23 (Klein Lafferde)

    K 25 (Lengede)

    K 45 (Lengede)

    K 46 (Lengede und Woltwiesche)

    K 74 (Broistedt)

    Gärtlingsweg (Ortschaft Lengede)

    An der Realschule (Ortschaft Lengede)

    Hinter der Kippe (Ortschaft Lengede)

    Breite Straße (Ortschaft Woltwiesche)

    Neuer Weg (Ortschaft Woltwiesche)

    Osterriehe (Ortschaft Broistedt)

    Wolfenbütteler Straße (Ortschaft Broistedt)



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice, Ordnung, Schule und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Vallstedter Weg 1

    38268 Lengede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Service-Büro: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

    Kontakt

    Fax: 05344 89-30

    Telefon Festnetz: 05344 89-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenreinigungssatzung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lengede: Straßenreinigung

    Es fallen für die Straßenreinigung keine Gebühren an.

    Wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten und Verboten der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung zuwider handeln, kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 5.000,00€ geahndet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English