Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
I.4 Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo + Die 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mi + Fr 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kirleis
III.4 Straßen- und Grünflächenmanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo + Die 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mi + Fr 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Erdmann
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Einbeck: Straßenreinigung
- Anlage zu § 3 Abs. 3 der Satzung über die Übertragung von Straßenreinigungspflichten
- Satzung über die Übertragung von Straßenreinigungspflichten in der Stadt Einbeck vom 10.12.2014
- Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsgebührensatzung, 1. Nachtrag vom 24.06.2020
- Straßenreinigungsgebührensatzung, 1. Nachtrag vom 24.06.2020
- Merkblatt zur Übertragung von Straßenreinigungspflichten
- Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Einbeck vom 10.12.2014
- Bürgerinfo Straßenreinigung
- Infoblatt zum Putztag
- Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 05.09.2018
- Straßenreinigungsgebührensatzung vom 05.09.2018
- Liste der Kernstadtstraßen mit den Reinigungstagen (Straßenreinigung) - Stand: 23.07.2019
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Unkraut auf Gehweg, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Straßenreinigung