Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Beschreibung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Rathauseingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Osterende
Linie:- Bus: Linie 623
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist barrierefrei.
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle, Meldeamt, Meldebehörde, Meldestelle, Meldewesen
Samtgemeinde Jümme
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Rathauseingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Osterende
Linie:- Bus: Linie 623
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
erforderliche Unterlagen
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
- Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
- Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.
Fristen
Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Lohnsteuerkarte, Kind