Außer Kraft - Steuerliche Lebensbescheinigung Ausstellung

    Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung

    Beschreibung

    Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
    Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

    Weiterführende Informationen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausring 8-12

    26849 Filsum

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathauseingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Osterende
      Linie:
      • Bus: Linie 623

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04957 9180-15

    Fax: 04957 9180-40

    E-Mail: meldeamt@juemme.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss ist barrierefrei.

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle, Meldeamt, Meldebehörde, Meldestelle, Meldewesen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Jümme

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausring 8-12

    26849 Filsum

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathauseingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Osterende
      Linie:
      • Bus: Linie 623

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04957 9180-40

    Telefon Festnetz: 04957 9180-0

    E-Mail: gemeinde@juemme.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
    • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
    • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.

    Fristen

    Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lohnsteuerkarte, Kind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de