Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Beschreibung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Westoverledingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz hinten
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausparkplatz hinten
Anzahl: 170
Gebühren: nein
Westoverledingen, Ihrener Straße
Bus: Linie 600
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 100262
26804 Westoverledingen
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE08 2859 0075 6107 0947 00
BIC: GENODEF1LER
Bankinstitut: Ostfriesische Volksbank
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE29 2856 2716 0000 5070 00
BIC: GENODEF1WEF
Bankinstitut: Raiffeisenbank Flachsmeer
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE66 2855 0000 0009 8008 30
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle, Wahlbüro
Gemeinde Westoverledingen - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz hinten
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausparkplatz hinten
Anzahl: 170
Gebühren: nein
Westoverledingen, Ihrener Straße
Bus: Linie 600
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 100262
26804 Westoverledingen
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04955 933-107
erforderliche Unterlagen
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
- Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
- Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Lohnsteuerkarte, Kind