Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Beschreibung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Molbergen - Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag        08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag      08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch      08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag  08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag         08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04475 9494-12
E-Mail: meldeamt@molbergen.de
Bankverbindung
Gemeindeverwaltung Molbergen
Empfänger: Gemeindeverwaltung Molbergen
IBAN: DE33 2805 0100 0080 3401 93
BIC: SLZODE22XXX
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Gemeinde Molbergen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag        08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag      08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch      08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag  08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag         08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal
Bankverbindung
Gemeindeverwaltung Molbergen
Empfänger: Gemeindeverwaltung Molbergen
IBAN: DE33 2805 0100 0080 3401 93
BIC: SLZODE22XXX
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
erforderliche Unterlagen
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
- Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
- Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Lohnsteuerkarte, Kind