Außer Kraft - Steuerliche Lebensbescheinigung Ausstellung

    Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung

    Beschreibung

    Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
    Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

    Weiterführende Informationen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Inselgemeinde Juist

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1464

    26560 Juist

    Hausanschrift

    Strandstraße 5

    26571 Juist

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation bitten wir um telefonische Anmeldung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04935 809-111

    Fax: 04935 809-119

    E-Mail: gemeinde@juist.de

    Bankverbindung

    Inselgemeine Juist

    Empfänger: Inselgemeine Juist

    IBAN: DE92 2836 1592 8501 7035 00

    BIC: GENODEF1MAR

    Bankinstitut: Volksbank Fresena

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2008

    Technisch geändert am 26.11.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
    • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
    • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lohnsteuerkarte, Kind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024