Außer Kraft - Steuerliche Lebensbescheinigung Ausstellung

    Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung

    Beschreibung

    Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
    Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

    Weiterführende Informationen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hinte - Team Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückstraße 11A

    26759 Hinte

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz am Rathaus
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Marktplatz am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hinte, Bahnhofsstraße
      Linie:
      • Bus: 421,426
    • Haltestelle: Hinte, Landesstraße
      Linie:
      • Bus: 421,423

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04925 9211-99

    Telefon Festnetz: 04925 9211-0

    E-Mail: info@hinte.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Hinte

    Empfänger: Gemeinde Hinte

    IBAN: DE78 2835 0000 0001 0183 24

    BIC: BRLADE21ANO

    Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Hinte - Team Bürgerservice, Bildung und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückstraße 11A

    26759 Hinte

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz am Rathaus
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Marktplatz am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hinte, Bahnhofsstraße
      Linie:
      • Bus: 421,426
    • Haltestelle: Hinte, Landesstraße
      Linie:
      • Bus: 421,423

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04925 9211-99

    Telefon Festnetz: 04925 9211-0

    E-Mail: info@hinte.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
    • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
    • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.

    Fristen

    Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lohnsteuerkarte, Kind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de